Im Kanton Basel-Stadt gilt weiterhin, dass Sexualkunde-Unterricht ein Pflichtfach für alle Kinder ab dem Kindergartenalter ist. Das Bundesgericht ist nun nach dem Appellationsgericht auch der Meinung, dass der entsprechende Leitfaden an den Schulen keinen Grundrechtseingriff darstellt.
Seit 2011 setzt das Erziehungsdepartement Basel-Stadt den Leitfaden «Lernziele Sexuelle Gesundheit» mit zugehörigen Unterrichtsmaterialien für die schulische Sexualerziehung ein. Ab dem Kindergarten beantworten Lehrpersonen konkrete Fragen der Kinder zum Thema.
Zwei Familien haben versucht, ihre Kinder für die Kindergartenzeit und während der 1. und 2. Primarschule vom erwähnten Unterricht zu dispensieren, da sie diverse Grundrechte verletzt sahen. Das Bundesgericht hat nun einen Entscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt bestätigt und die Rekurse abgelehnt. Der Unterricht stelle keinen unzulässigen Grundrechtseingriff dar.
Sexualkunde dient der Gesundheit
Der Sexualkunde-Unterricht beruht laut dem Bundesgericht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, ist verhältnismässig und damit zulässig. Der Unterricht an den Schulen sei als Ergänzung zur Sexual-Erziehung durch die Eltern zu verstehen und dafür geeignet, die Prävention vor sexuellen Übergriffen zu erreichen. Zudem diene der Sexualkunde-Unterricht dem Gesundheitsschutz des Kindes.