Sexuelle Nötigung: Mann zu 30 Monaten verurteilt

Am Strafgericht wurde am Dienstagmorgen ein 35-jähriger Mann wegen sexueller Nötigung zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte Frauen nachts in Hauseingänge gedrängt und belästigt.

Das Strafgericht hat einen 35-jährigen Mann zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er auf der Strasse vier Frauen sexuell genötigt hatte. Er konnte dank BVB-Videoaufnahmen gefasst werden.

Der Hergang war jedes Mal derselbe: Spät nachts oder in den frühen Morgenstunden schlich er sich von hinten an, drängte die Frau in einen Hauseingang, belästigte sie sexuell und flüchtete erst, als sie schrie. Von 2007 bis im Mai dieses Jahres schlug der Mann vier Mal zu; immer an Wochenenden zwischen dem Bachlettenquartier und dem Burgfelderplatz. Vier Jahre lang gelang ihm die Flucht unerkannt.

Erst nach der vierten und letzten Tat im vergangenen Mai kamen ihm die Ermittler auf die Schliche – zufällig: Kurz vor dem Angriff auf eine junge Frau fuhr der Mann Tram und wurde dabei von einer BVB-Kamera gefilmt. Das wurde ihm zum Verhängnis: Dank der routinemässigen Auswertung der Videoaufnahmen und der Veröffentlichung eines Bildes des Täters konnte dieser überführt und weiteren, bislang ungeklärten Fällen zugeordnet werden.

Seit Dienstagmorgen ist klar: Nach dem halben Jahr in U-Haft wird der Täter weitere Monate im Gefängnis verbringen müssen. Das Strafgericht veruteilte ihn zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, wovon 18 bedingt ausgesprochen wurden.

Kündigung kam ins Gefängnis

Der 35-Jährige kam mit 18 in die Schweiz. Seine Eltern hatten die Türkei verlassen, als er noch ein Baby war. Der Bub wuchs bei den Grosseltern auf und half ihnen auf dem familieneigenen Bauernhof.

Auch nach 17 Jahren in der Schweiz spricht er schlecht Deutsch. Er besuchte hier nie eine Schule. Bei Migros und bei Coop hatte er diverse Jobs. Kurz nach seiner Festnahme im Frühling erhielt er die Kündigung ins Gefängnis. Seine Frau steht trotz den Taten zu ihm. Die beiden kennen sich seit der Kindheit; vor 14 Jahren haben sie geheiratet.

«Was ich getan habe, tut mir leid. Ich weiss, dass es schlimm ist.» Diese Worte sagte der Angeklagte an der Verhandlung immer wieder. Was ihn zu den Straftaten verleitet hat, konnte er allerdings nicht beantworten. Nur das: «Ich wollte mit den Frauen reden.» Die – teilweise minderjährigen – Opfer aber können sich allerdings nicht an Gesprächsversuche des Täters erinnern. Nur an dessen gewaltsamen Übergriffe. Das erste Opfer sagte dem Gericht, sie sei auch vier Jahre nach dem Übergriff noch traumatisiert und in Behandlung.

Der Täter wird sich ebenfalls einer Therapie unterziehen müssen.

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