Vor der Gesetzesänderung im April 2017 waren Heimatkantone dazu verpflichtet, für ihre Sozialhilfe empfangenden Bürgerinnen und Bürger in anderen Landesteilen aufzukommen. Seit einem Jahr ist diese Pflicht abgeschafft. Jetzt lassen sich die Folgen für die Kantone mit grösseren Städten abschätzen, wie die «bz Basel» schreibt.
In Basel-Stadt, das zusammen mit Zürich, Waadt und Genf an der Spitze der Empfängerkantone gelegen hatte, dürfte der Verlust zwischen drei bis vier Millionen betragen, wird Brigitte Meyer vom Departement für Wirtschaft, Umwelt und Soziales (WSU) zitiert. Das entspricht fast drei Prozent der gesamten Sozialkosten.
Das Baselbiet hingegen profitiert von der neuen Regelung: Für das Jahr 2017 konnte die Sozialhilfe auf dem Land 600’000 Franken sparen.