Strafanzeige gegen Gentest-Vermarkter

Der Basler Appell gegen Gentechnologie klagt gegen Lifestyle-Gentests in Apotheken und Fitness-Centern. Es handle sich dabei um eine «dubiose und illegale Praxis».

Ein paar Tröpfchen Speichel reichen: Gentests gibt es jetzt auch in Apotheken und Fitnesscenters zu kaufen. (Bild: Keystone)

Der Basler Appell gegen Gentechnologie klagt gegen Lifestyle-Gentests in Apotheken und Fitness-Centern. Es handle sich dabei um eine «dubiose und illegale Praxis».

Obwohl das Gesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (GUMG) genetische Tests ohne ärztliche Verordnung ausdrücklich verbietet, kann man in Dutzenden von Apotheken, Drogerien und sogar Fitnesscentern so genannte Lifestyle-Gentests der Zürcher Firma Seefeld Medical kaufen und auswerten lassen.

Der Basler Appell gegen Gentechnologie hat nun bei der Basler Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen diese Praxis eingereicht. Ausserdem hat der Verein beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic eine Aufsichtsanzeige eingereicht. Swissmedic solle die nötigen Massnahmen treffen, damit die Bestimmungen des GUMG auch bei Lifestyle-Gentests eingehalten würden.

Mit den umstrittenen Tests lassen sich mittels einer Speichelprobe bis zu 30 Genanalysen vornehmen, um zum Beispiel ein genetisch erhöhtes Risiko für Fettleibigkeit oder Herzerkrankungen festzustellen (Kostenpunkt: 300 bis 1300 Franken). Aufgrund dieser Daten könne man seine Lebensführung den persönlichen Risikofaktoren anpassen, verspricht die Werbung.

«Solche Untersuchungen ohne ärztliche Anordnung sind hochgradig unseriös.» 

Pascale Steck, Basler Appell

Nach Auffassung von Pascale Steck, Geschäftsführerin des Basler Appells, handelt es sich bei diesen Gentests um eine «dubiose und illegale Praxis»: «Für uns sind solche privatwirtschaftlichen Tests ein klarer Verstoss gegen das GUMG. Auch wenn das Bundesamt für Gesundheit behauptet, in diesen Fällen sei die Rechtslage unklar.» Mit der Strafanzeige will der Basler Appell nun einen klaren Präzedenzfall schaffen.

Der Basler Appell warnt ausdrücklich vor solchen Gentests. «Solche Untersuchungen ohne ärztliche Anordnung sind hochgradig unseriös», sagt Steck. Und vor allem ist unklar, was mit den gesammelten Gendaten der Kunden letztlich geschieht.

Peter Gill, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, wusste heute noch nichts von einer entsprechenden Anzeige. «In jedem Fall aber wird es einige Zeit dauern, bis wir befinden, ob wirklich der Verdacht auf eine Straftat besteht und in gegebenem Fall die nötigen Massnahmen ergreifen.»

Swissmedic-Sprecher Lukas Jaggi war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Firma ProGenom will sich am Montag zu den Vorwürfen des Basler Appells äussern.

Nächster Artikel