Streit zwischen Wirtschaftskammer und SRF geht in die nächste Runde

Die Baselbieter Wirtschaftskammer erleidet mit ihren Beschwerden über die Berichterstattung des Regionaljournals Basel technischen k.o. Doch der angeschossene KMU-Verband will nicht aufgeben.

Kritische Berichterstattung: Runde eins ging klar an das SRF, doch die Baselbieter Wirtschaftskammer will ihre Niederlage noch nicht eingestehen.

(Bild: Nils Fisch)

Die Baselbieter Wirtschaftskammer erleidet mit ihren Beschwerden über die Berichterstattung des Regionaljournals Basel technischen k.o. Doch der angeschossene KMU-Verband will nicht aufgeben.

Für die Baselbieter Wirtschaftskammer und eine angegliederte Firma sowie deren Anwälte muss es sich wie eine klatschende Ohrfeige anfühlen: Ombudsmann Achille Casanova weist alle drei Konzessionsbeschwerden gegen das Regionaljournal Basel von SRF praktisch vollumfänglich zurück.

Der KMU-Verband hatte sich massiv an der Berichterstattung über mutmassliche Skandale im Umfeld der Wirtschaftskammer gestört. Er vermutete Verstösse gegen das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), namentlich warf er SRF vor, «keine sachgerechte, sondern eine nachweisbar parteiische und tatsachenwidrige sowie verzerrende Berichterstattung» betrieben zu haben. Und verlangte die Löschung der Beiträge aus dem Archiv. Die drei Schlussberichte Casanovas liegen der TagesWoche vor. 

Kaum nachvollziehbare Kritik

Die Wirtschaftskammer störte sich an einem Radiobericht über ein von bürgerlichen Politikern vorgelegtes Rechtsgutachten, das die Mitgliedschaft des Kantonsspitals BL bei der Wirtschaftskammer infrage stellt. Die Kritikpunkte sind nicht immer nachzuvollziehen und drehen sich um Nebenaspekte. Auch deshalb hat Casanova die Beschwerde abgelehnt. 

So behauptet der Verband, die Aussage einer Moderatorin, Mitgliederbeiträge des Spitals würden zur Wahlkampffinanzierung von Gesundheitsdirektor Thomas Weber verwendet, sei tatsachenwidrig. Die Wahlkämpfe würden über den Aktionsfonds finanziert, in den die Mitglieder Solidarbeiträge einzahlen.

Was wie eine Spitzfindigkeit klingt, wurde von Casanova auch als solche taxiert, da laut «ihrer Statuten jedes Mitglied der Wirtschaftskammer verpflichtet ist, einen festen jährlichen Beitrag an diesen Fonds zu leisten.» 

Fehlverhalten wird bestritten

Die anderen beiden Beschwerden wurden im Namen der Firma AMS Arbeitsmarkt-Service AG eingereicht. Die AMS sieht sich einer Reihe von Vorwürfen ausgesetzt, die von der Ausstellung überhöhter Rechnungen bis zu Subventionsbetrug reicht. Die Firma, eine Tochtergesellschaft der Familienausgleichskasse Gefak, die wiederum der Wirtschaftskammer gehört, bestreitet jegliches Fehlverhalten – hat allerdings die Aufmerksamkeit der Baselbieter Staatsanwaltschaft auf sich gezogen.

Kritisiert wird eine Reihe von Details in zwei Beiträgen über mutmassliche Tricksereien beim Bezug von Bundessubventionen für Schwarzarbeitsmarktkontrollen. Bei der Firma AMS angestellte Kontrolleure sollen viel weniger verdient haben, als die Kontrollstelle ZAK gegenüber dem Kanton angegeben hat.

«Die Stellungnahmen sind enttäuschend einseitig ausgefallen.»
Daniel Schindler, Sprecher Wirtschaftskamme

Die Kritik der AMS ist wiederum nur mit viel Mühe nachzuvollziehen. So stellt sich die Firma etwa auf den Standpunkt, die AMS habe mit den Subventionsgesuchen nichts zu tun gehabt, da das kantonale Gewerbeamt Kiga dazwischengeschaltet war. Formell mag das stimmen, tatsächlich bezog das Kiga aber sämtlichen Angaben für die Eingabe von der AMS.

Casanova vermag auch bei diesen Beschwerden keine Verletzung des RTVG zu erkennen – und verweist die Kläger auf die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI. Diesen Weg wird die Wirtschaftskammer wohl beschreiten. Sprecher Daniel Schindler teilt mit: «Die Stellungnahmen sind enttäuschend einseitig ausgefallen und klar pro domo fokussiert. Der Weiterzug dieser Fehlbeurteilungen wird derzeit geprüft, ist aber höchstwahrscheinlich zwingend.»

Artikelgeschichte

Dienstag, 1.12.2015: Die Namen der beiden Anwälte wurden auf deren Wunsch hin aus dem Artikel entfernt.

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