Die Studentenorganisation der Uni Basel (Skuba) reicht beim Appellationsgericht eine Beschwerde gegen die Erhöhung der Studiengebühren. Diese sei rechtswidrig, so die Studierenden.
«Der Entscheid ist sehr deutlich ausgefallen», erklärt Andreas Pehr, Co-Präsident der Studierendenorganisation Skuba. Gestern Abend hat das studentische Parlament der Universität Basel entschieden, gegen die Gebührenerhöhung vor Gericht zu ziehen. Dies nachdem alle anderen Mittel nicht zu fruchten scheinen.
Die Gebührenerhöhung hat der Universitätsrat Ende Dezember auf Druck des Baselbieter Parlaments beschlossen. Dieses forderte für eine Erhöhung der Baselbieter Beiträge an das Universitätsbudget auch eine stärkere Beteiligung der Studenten. Und weil der Universitätsrat nicht auf das zusätzliche Geld aus dem Baselbiet verzichten wollte, erhöhte er die Gebühren.
Während Studenten heute 700 Franken pro Semester bezahlen, sollen es im kommenden Semester 850 Franken sein. Eine Erhöhung um über 20 Prozent. Dabei zahlt schon heute vergleichsweise hohe Gebühren, wer an der Uni Basel studiert.
Weit über dem Teuerungsausgleich
Die Skuba stellt das neue Budget der Universität nicht grundsätzlich in Frage: «Wir begrüssen, dass die Uni mehr Geld von den Träger-Kantonen erhalten soll», so Pehr. Allerdings seien die Gebühren als Beteiligung an den effektiv anfallenden administrativen Kosten für das Studium zu verstehen. Und deshalb erachtet die Skuba die Erhöhung als widerrechtlich.
Denn die Uni hat bereits im Jahr 2003 die Gebühren erhöht. Durch die Teuerung kann der Universitätsrat die erneute Erhöhung also nicht begründen – und genau hier liegt die Erfolgschance der Skuba vor Gericht.
«Das Bundesgericht hat in einem Entscheid vom 8. April 2004 festgehalten, dass Gebührenerhöhungen, die deutlich über die Teuerung hinausgehen, einer genügenden gesetzlichen Grundlage bedürfen», erklärt Daniel Wagner, der die Skuba im Verfahren juristisch vertreten wird.
Es sei deshalb fraglich, ob der Entscheid zu einer Erhöhung im vorliegenden Umfang überhaupt von einer Exekutivbehörde wie dem Unirat getroffen werden könne, oder ob diese Entscheidung nicht vielmehr direkt dem Gesetzgeber obläge. Der Universitätsrat ist also – so die Vermutung der Beschwerdeführer – gar nicht berechtigt, die Gebühren in diesem Mass zu erhöhen. Auch dann nicht, wenn dies auf Druck des Trägerkantons geschieht.
Aufschiebende Wirkung
Die gesetzliche Grundlage regelt die Bemessung der Studiengebühren nicht klar. Für Andreas Pehr ist deshalb klar: «Wir können nur gewinnen.» Selbst wenn die Studenten vor Gericht unterliegen sollten, bestünde zumindest Klarheit über die Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen in der Bemessung der Studiengebühren.
Die Skuba hat sich mit dem Anwalt auf einen «sehr guten Preis» geeinigt, wie Andreas Pehr versichert. Dieser dürfte im vierstelligen Bereich liegen. Zudem dürfte sich der Dachverband der Schweizerischer Studierendenschaften (VSS) an den Kosten beteiligen. Weil ein Entscheid des Appellationsgerichtes eine aufschiebende Wirkung haben kann, ist der Mitteleinsatz der Skuba vergleichsweise klein: «Bei über 10’000 Studenten und einer Erhöhung von 150 Franken bezahlen die Basler Studierenden in einem Semester viel zusätzliches Geld», so Pehr.
Streitwert: 1,5 Millionen Franken – pro Semester
Die Summe dürfte sich auf über 1,5 Millionen Franken pro Semester belaufen – wenn das Appellationsgericht im Sinne der Antragsteller entscheidet, bleibt das Geld in der Tasche der Studierenden. Dies erklärt die Kampfeslust der Studenten: «Wir werden alles daran setzen, diese Erhöhung zu verhindern», so Pehr.
Der zuständige Sekretär des Universitätsrats, Joakim Rüegger, erklärte auf Anfrage der Tageswoche, er habe Kenntnis von der Beschwerde, kommentieren wolle er diese aber nicht. Mit einem Entscheid ist nicht vor Ende Juni zu rechnen.