Anhand von unterschiedlichen Familienmodellen haben die Kantone Basel-Stadt und Zürich untersucht, wie sich die finanzielle Situation einer Familie verändert, wenn ein Elternteil das Arbeitspensum erhöht. Handlungsbedarf besteht vor allem bei Mittelstandsfamilien.
Bereits zum dritten Mal hat das Forschungs- und Beratungsbüro Infras im Auftrag der Kantone Zürich und Basel-Stadt eine Studie durchgeführt, die die Familienbudgets in beiden Kantonen vergleicht. Im Zentrum stand dabei die Familienfreundlichkeit von Steuer- und Tarifsystemen für die externe Kinderbetreuung. Am Montagnachmittag wurden die Ergebnisse im Rathaus präsentiert.
Die Studie kommt zum Schluss, dass sich eine zusätzliche Erwerbstätigkeit eines Elternteils nicht in jedem Fall auszahlt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Familie zwei Kinder im Vorschulalter hat. Auch eine Erhöhung des Arbeitspensums lohnt sich nicht immer: Am grössten ist der Mehrwert, wenn ein Elternteil von einem 0- auf ein 40-Prozent-Pensum wechselt, während der andere Elternteil sein Pensum bei 100 Prozent belässt. Bei anderen Aufteilungen der Erwerbstätigkeit innerhalb der Familie ist es entweder ein Nullsummenspiel oder die Familie zahlt sogar drauf.
Anreize schaffen
Dem Regierungsrat sei es «ein grosses Anliegen, die Lebensverhältnisse der mittelständischen Familien ins Blickfeld zu rücken», sagte Regierungspräsident Guy Morin. Für eine Familie mit zwei Kindern im Vorschulalter müsse es sich lohnen, wenn beide Eltern erwerbstätig sind, was mit dem jetzigen System teilweise anders sei. Daher sei es wichtig, «steuerliche und andere finanzielle Hindernisse im System» zu erkennen und zu eliminieren, sagte Morin weiter. Insbesondere für Mütter soll es möglich sein, am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Auch für den Wirtschaftsstandort Basel sei das wichtig.
Ein weiterer Punkt, um das Familienbudget zu entlasten, ist der «Geschwisterrabatt» für Vorschulkinder. Einen solchen hat der Regierungsrat bereits Mitte Juli beschlossen. Geplant ist er auf 2013. Bereits erhöht hat man den Abzug für die Kinderbetreuungskosten von jährlich 5500 auf 10’000 Franken pro Kind. Dennoch bleibe «noch einiges zu tun auf dem Weg zur effektiven Vereinbarkeit von Familie und Beruf», sagte Karin Haeberli, Beauftragte für Familienfragen beim Erziehnungsdepartement (ED).