Trotz neuem Recht: Scheidungskinder landen meist bei der Mutter

Nach einer Scheidung sollen Kinder abwechselnd bei Vater und Mutter sein. Richter sind seit 2014 angehalten, die alternierende Obhut zu fördern. Der Erfolg ist bescheiden.

Auf dem Papier einfacher als in der Praxis: die alternierende Obhut. (Bild: istock)

Zahlreich sind sie nicht, aber es gibt sie: Väter, die ihre Kinder auch unter der Woche betreuen. Doch wenn sich die Eltern scheiden lassen, werden auch sie häufig zu Wochenend-Papis. Das zeigt laut «Tages-Anzeiger» ein Bericht des Bundesrates, der am Freitag publiziert wird.

Anlass ist die Revision des Schweizerischen Unterhaltsrechts aus dem Jahr 2014. Es hält Gerichte an, im Scheidungsfall Betreuungsmodelle zu fördern, bei denen die Kinder abwechselnd bei Vater und Mutter sind, im Fachjargon «alternierende Obhut» genannt. Offenbar passiert das aber selten.

Oft leben die Eltern dafür zu weit auseinander. Ausserdem verdient der Mann häufiger mehr als die Frau und wird nach der Scheidung angehalten, Vollzeit zu arbeiten, um das Einkommen zu sichern.

«Tages-Anzeiger»: Am Ende sind die Kinder doch bei der Mutter

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