Ein erstes Paket von Sondernutzungsplänen für die Bespielung von Barfüsser-, Markt- und Münsterplatz liegt vor. Der Grosse Rat hat das letzte Wort.
Die Nutzung der öffentlichen Plätze in Basel nimmt zu. Da deren Bespielung bis anhin gesetzlich nicht geregelt war, hat die Verwaltung nun für einzelne Plätze spezielle Nutzungspläne, sogenannte SNuP, ausgearbeitet. Diese werden dem Grossen Rat in Paketen zu mehreren Plätzen vorgelegt.
Anfang Dezember wurde das erste solche Paket veröffentlicht und kann nun online eingesehen werden. Es umfasst Barfüsserplatz, Marktplatz und Münsterplatz. Die Entwürfe seien unter Einbezug der verschiedenen Anspruchsgruppen erarbeitet worden, wie die Allmendverwaltung in einer Mitteilung schreibt.
In den SNuP sind Lautstärke, zeitliche und räumliche Belegung sowie allgemeine Regelungen enthalten. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder grosse Platz in der Stadt in geeigneter und möglichst transparenter Form bespielt werden kann.
Ruhe auf dem Münsterplatz
Auf dem Barfüsserplatz soll künftig etwa an 95 Tagen im Jahr eine Bespielung von 20 Uhr bis Mitternacht möglich sein, an fünf Tagen sogar bis 2 Uhr morgens. Von dieser Regelung ausgenommen sind Meister- und Cupfeiern des FCB, die Fasnacht sowie der 1. Mai.
Strenger fallen die Regeln erwartungsgemäss auf dem Münsterplatz aus, wo Veranstaltungen nicht länger als bis 24 Uhr dauern und dabei eine Lautstärke von 93 Dezibel nicht überschreiten dürfen (auf dem Barfi sind es 100 db (A)). Auch müssen Veranstaltungen auf dem Münsterplatz in besonderer Weise dem «Charakter des Münsterplatzes» entsprechen, eine Regel, die für die anderen beiden Plätze nicht gilt.
Die strengeren Regeln auf dem Münsterplatz sind umstritten. So musste deswegen etwa das Jugendkulturfestival Basel (JKF) in diesem Jahr kurzfristige Programmänderungen vornehmen, weil einige Bands die Lautstärkebegrenzung nicht einhalten konnten.
Entgegen kommen dürfte den Jugendorganisationen hingegen eine weitere Regelung, die in sämtlichen SNuP enthalten ist: Übersteigt die Nachfrage seitens Veranstalter die Anzahl kontingentierter Bespielungstage, werden Gesuche für Jugendveranstaltungen priorisiert behandelt.