Der Kanton Basel-Stadt und die Basler Pensionskasse gehen in ihrer Mietzinspolitik mit dem guten Beispiel voran: Ab 1. Juli können Mieter im Pensionsalter ihre Wohnung wechseln, ohne vom Markt finanziell bestraft zu werden. Und bei Totalsanierungen werden die finanziellen Folgen für Betroffene abgemildert.
Der Entscheid für das neue Mietzinsmodell sei nicht vom Fall «Mülhauserstrasse» beeinflusst worden, beteuert Susanne Jeger, Geschäftsleitungsvorsitzende der Pensionskasse Basel-Stadt. Die geplante Massenkündigung in der Pensionskassen-Liegenschaft an der Mülhauserstrasse 26 hatte für negative Schlagzeilen gesorgt. Diese zogen sich hin, bis sich Immobilien Basel-Stadt, die das Haus verwaltet, mit den Mietern «gütlich» darauf einigte, dass sie nach der Sanierung wieder in ihre Wohnungen zurückkehren können.
Dieser Entscheid wurde am 19. Mai kommuniziert. Am 29. Mai verkündeten jetzt Immobilien Basel-Stadt und die Pensionskasse an einer relativ kurzfristig einberufenen Medienkonferenz, dass dieses Beispiel bereits ab 1. Juli zur Regel werden soll. «Mieterinnen und Mieter, die wegen einer umfassenden Sanierung ihre Wohnungen räumen müssen, sollen nach der Sanierung wieder in ihre Wohnungen zurückkehren können», sagt Rolf Borner, Geschäftsleiter von Immobilien Basel-Stadt.
Dies aber nicht ganz zu den Konditionen, die vor der Sanierung galten, sondern zu Bedingungen, wie wenn die Sanierung ohne Auszug möglich gewesen wäre. Das heisst, dass die Sanierungskosten gemäss Mietrecht zwar überwälzt werden, die Mieter aber nicht finanziell unter dem voraussichtlich höheren Marktwert der erneuerten Wohnungen leiden müssen.
Kanton geht neue Wege
Immobilien Basel-Stadt und die Pensionskasse beliessen es aber, sekundiert durch die Finanzdirektorin Eva Herzog, nicht bei dieser Neuerung. Als weiteres Entgegenkommen kündigten sie ein neues, als «wegweisend» tituliertes Modell für sicheres Wohnen im Alter an. Dieses Modell soll über 65-jährigen Mieterinnen und Mietern von Wohnungen im Finanzvermögen des Kantons und der Pensionskasse einen Umzug in eine kleinere Wohnung zu tieferen Mietzinsen ermöglichen.
Das klingt auf den ersten Blick vielleicht etwas banal. Tatsache aber ist, dass gerade ältere, das heisst langjährige Mieterinnen und Mieter von relativ günstigen Mietzinsen profitieren. Bei einem Umzug auch in eine kleinere Wohnung würden sie oftmals mit höheren, weil aktuell angepassten Marktmieten konfrontiert. Dieser finanzielle Nachteil soll nun ebenfalls bereits ab 1. Juli aus der Welt geschafft werden.
Begehrte Familienwohnungen werden frei, Senioren profitieren von tieferen Mietzinsen – eine «Win-win-Situation» für alle im Kanton.
Borner betonte, dass kein Mieter über 65 gezwungen werde, die Wohnung zu wechseln. Aber wenn sie wegen des Auszugs der Kinder oder allenfalls wegen eines fehlenden Lifts in der alten Liegenschaft eh eine neue und kleinere Wohnung suchen, sollen sie von günstigeren Mietzinsen profitieren können.
Ganz von Altruismus geprägt ist dieses Entgegenkommen nicht. Denn Immobilien Basel-Stadt und die Pensionskasse hoffen, dass dadurch mehr grössere Wohnungen für Familien frei werden, die dann zu angepassten Marktmieten weitervermietet werden können – eine «Win-win-Situation», wie sich Borner ausdrückte, der von Herzog als Architekt des neuen Modells betitelt wurde.
Diese Angebote gelten für den gesamten Immobilienbesitz des Kantons und der Pensionskasse vorerst für eine Pilotphase von drei Jahren. In Basel-Stadt befinden sich rund 2000 Wohnungen im Finanzvermögen, die Pensionskasse ihrerseits besitzt auf Kantonsgebiet rund 2100 Wohnungen. 15 bis 20 Prozent davon würden von Menschen im Alter von über 65 Jahren bewohnt.
Mieterverband findets «einen guten Anfang»
Beat Leuthardt vom Mieterinnen- und Mieterverband Basel zeigte sich überrascht von der Ankündigung. «Wir begrüssen, dass der Kanton und die Pensionskasse nach den harten Verhandlungen im Fall Mülhauserstrasse einen Schritt in die richtige Richtung ankündigen», sagt Leuthardt, «das ist ein guter Anfang, auf dem sich aufbauen lässt.»
Aufbauen heisst für Leuthardt, dass sich der Verband nun dafür einsetzen möchte, dass das «Angebot» der Hauseigentümer in eigentlichen Rahmenmietverträgen festgeschrieben werde. Das Bundesgericht versteht unter Rahmenmietverträgen Vereinbarungen, «durch die Vermieter- und Mieterverbände gemeinsam Musterbestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume aufstellen.»