Wussten Sie, dass es für das Musikhören mit Lautsprechern auf Allmend eine Bewilligung braucht? Wer diese nicht vorweisen kann, wird mit 100 Franken gebüsst – unabhängig von der Lautstärke und der Uhrzeit.
Für nicht wenige gehört eine kleine Lautsprecheranlage zu einem gemütlichen Aufenthalt am Rheinbord hinzu. TaWo-Leser A.R. machte vor kurzem am Unteren Rheinweg allerdings eine bizarre Beobachtung: Die Basler Polizei verteilte an einem frühen Freitagabend Ordnungsbussen in der Höhe von 100 Franken an Personen, welche Musik mit Lautsprechern hörten. «Ich sass am Rheinbord. Vor mir waren zwei Jugendliche, die mit einer kleinen Lautsprecheranlage Musik hörten. Sie wurden von der Polizei gebüsst, obwohl es überhaupt nicht laut war.»
A.R. findet diese Aktion «irritierend», zumal die Bussen ohne Vorwarnung ausgesprochen wurden. Die Personen, die gebüsst wurden, waren richtig überrascht.» A.R. kennt mehrere Fälle von Personen, die in letzter Zeit wegen Lautsprechern gebüsst wurden – teilweise seien auch Geräte konfisziert worden. Er hegt die Vermutung, dass die Polizei neuerdings – auf Druck der Anwohnerschaft – härter gegen Lärm am Rheinbord vorgeht.
Auch Anzeige möglich
Wie viele Bussen die Polizei an diesem Abend wegen Lautsprechern ausgesprochen hat, lässt sich gemäss Polizeisprecher Andreas Knuchel derzeit nicht zurückverfolgen. Dies, weil die Verarbeitung der Ordnungsbussen bis zu mehreren Wochen dauern kann. Knuchel beruft sich aber auf ein Gesetz, das vielen wohl nicht bekannt ist:
«Das Verwenden einer stationären oder tragbaren Lautsprecheranlage auf Allmend ist gemäss Paragraph 32 des Übertretungsstrafgesetzes und gestützt auf die polizeilichen Vorschriften betreffend Lärmbekämpfung bewilligungspflichtig. Bei der Bewilligungspflicht von Lautsprechern auf Allmend handelt es sich nicht um eine neue Bestimmung. Die entsprechenden Informationen sind auf der Homepage der Kantonspolizei publiziert, so auch der Weg für eine Bewilligungsanfrage.»
Die Lautstärke spielt beim Verteilen der Bussen keine Rolle. «Auch die Tageszeit spielt keine Rolle. Lärm – auch solcher, der durch Musik verursacht wird – kann bereits vor 22 Uhr als störend empfunden und mittels Ordnungsbusse geahndet werden», sagt Knuchel. Immer wieder kommt es vor, dass Geräte konfisziert werden, oder wie Knuchel lieber ausdrückt: «Es handelt sich hier um Sicherstellungen gemäss dem Polizeigesetz des Kantons Basel-Stadt und nicht um Konfiszierungen.» Nach einer Sicherstellung können die Eigentümer ihre Geräte «in aller Regel nach einer definierten Zeitdauer in der Polizeiwache wieder abholen». Wenn ein Lautsprecher sichergestellt wird, kann auch eine Anzeige erfolgen.
Störfaktor Lautsprecher?
Knuchel bestreitet, dass die Polizei nun härter gegen Lärm am Rheinbord vorgeht: «Die Kantonspolizei geht seit Jahren gleich mit dem Thema Lautsprecher auf Allmend um. Es wäre falsch, von einer neuen Gangart zu sprechen.»
Rückmeldungen von Besuchern und der Anwohnerschaft hätten gezeigt, dass sobald das Wetter besser und wärmer wird, die Lärmbelastung am Rheinbord – aber auch an anderen Orten der Stadt – durch tragbare Lautsprecher zunehme und als stark störend empfunden werde. «Auch in den installierten Gremien, in welchen diverse Partner aus der Verwaltung und privater Interessenvertreter, Einsitz nehmen, ist die Lärmbelastung durch Lautsprecheranlagen auf der Allmend immer wieder Thema.»