Erstaunliche 361’000 Franken Schaden soll der psychisch angeschlagene Mann verursacht haben, der im Mai 2011 im Gundeldingerquartier zwei Tage lang Ziegelsteine von einem Dach warf. Der Löwenanteil der Kosten geht auf das Konto von BVB, Polizei und Rettungskräften.
Laut der Anklageschrift, aus der die «Gundeldinger Zeitung» in ihrer Ausgabe vom Mittwoch, 14.11. zitiert, wird der Ziegelwerfer am 6. Dezember unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor den Strafrichter treten. Der Staatsanwalt wirft dem Mann, der im Mai 2011 mehr als zwei Tage auf dem Dach einer Liegenschaft an der Bruderholzstrasse ausharrte und immer wieder Ziegelsteine in die Strasse hinabwarf, eine ganze Reihe von Straftaten wie versuchte Körperverletzung mit gefährlichen Gegenständen, Drohung und Gewalt gegen Beamte, Störung des öffentlichen Verkehrs und qualifizierte Sachbeschädigung vor.
Der Schaden, den er dabei angerichtet hat, beläuft sich laut der Schrift auf ganze 361’000 Franken. Dieser erstaunliche Betrag setzt sich allerdings nicht in erster Linie aus Sachschäden durch die geworfenen Ziegelsteine zusammen. Vielmehr rechnen Polizei, Rettungskräfte und vor allem die BVB ihren Aufwand zusammen und legen dem Täter so ihre Einsatz- und Zusatzkosten von 241’413 Franken (Polizei, Feuerwehr und Sanität) und 97’753 Franken (BVB für den Einsatz von Zusatzfahrzeugen und über 2000 Kilometer Umfahrungs-Zusatzverkehr) zur Last.
Sachschaden: «geschätzte» 21’883 Franken
Der Sachschaden, den der Mann mit den Ziegelsteinwürfen respektive am Dach der Liegenschaft verursachte, beläuft sich demgemäss laut Anklageschrift auf «geschätzte» 21’883 Franken. Dabei handelt es sich um Schäden an der Liegenschaft.
Der Mann, dessen Aktion im Mai 2011 schweizweites Aufsehen erregte, befindet sich nach der Untersuchungshaft jetzt im «vorgezogenen Massnahmenvollzug» im Waaghof. Dort möchte er auch bleiben, schreibt die «Gundeldinger Zeitung» mit Berufung auf seinen verteidiger Luc Saner. Das Gericht müsse am 6. Dezember entscheiden, was für eine stationäre Massnahme an Stelle der auszusprechenden Freiheitssrafe in Frage kommt und welche Institution ihn dazu aufnehmen kann. Der Waaghof ist für die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern nicht eingerichtet.