Basler Politiker von links bis rechts setzen sich dafür ein, dass die von der Wegweisung bedrohten ausländischen Musikerinnen und Musiker in Basel bleiben können. Und sie verlangen, dass die Basler Regierung sich beim Bund für eine Änderung der Bewilligungspraxis für Kulturschaffende aus Drittstaaten einsetzt.
Der Fall der 55 Musikerinnen und Musiker aus Nicht-EU- oder Efta-Ländern, denen eine nicht gesetzeskonforme Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde, hat Basler Politiker aller Couleur auf Trab gebracht: Wie das SRF-Regionaljournal Basel berichtet, hat FDP-Nationalrat Daniel Stolz das Thema auf Bundesebene deponiert, während die Basler Regierung in einer Petition von Grossrätinnen und Grossräten aus praktisch allen Parteien zum Handeln aufgefordert wird.
Stolz fragt den Bundesrat konkret an, ob sich Möglichkeiten schaffen liessen, Musikern aus so genannten Drittstaaten, die an einer Schweizer Musikhochschule studiert haben, unter vereinfachten Bedingungen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. «Können Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen mit einer erfolgreichen Karriere und regelmässigen Kunstprojekten in der Schweiz Wohnsitz nehmen?», lautet eine der konkreten Fragen an den Bundesrat.
75-Prozent-Stelle als unrealistische Bedingung
Den betroffenen Musikerinnen und Musikern wurde zum Verhängnis, dass das Bundesamt für Migration die Praxis für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen verschärft hat, ist in der Petition zu lesen: So müssen Kulturschaffende aus Drittstaaten als Bedingung für eine Aufenthaltsbewilligung eine 75-Prozent-Stelle vorweisen können. Für viele hochqualifizierte und -spezialisierte Musikerinnen und Musiker, die für verschiedene Auftraggeber tätig sind, ist das eine Voraussetzung, die sie nicht erfüllen können.
«Der Ruf und die Exzellenz von Basels Musikleben wären gefährdet und sowohl Forschung und Lehre an den Musikhochschulen FHNW, als auch Konzerte und Aufführungen würden unter den negativen Konsequenzen leiden», mahnen die Unterzeichner der Petition. Sie fordern den Regierungsrat auf, den betroffenen Musikern als Übergangslösung eine Aufenthaltsbewilligung bis mindestens 31. Dezember zu gewähren. Und als längerfristige Lösung soll sich die Basler Exekutive beim Bund dafür einsetzen, dass auch freischaffenden Musikern auf Verordnungsebene die Möglichkeit eröffnet wird, in der Schweiz tätig zu sein.
Parteiübergreifendes Bewusstsein
Philippe Bischof, Leiter der Abteilung Kultur im Basler Präsidialdepartement, freut sich, dass sich Politikerinnen und Politiker von der SVP bis zum Grünen Bündnis für eine Lösung starkmachen, die den betroffenen Musikerinnen und Musikern entgegenkommt. «Die Regelung mit der Mindestanstellung zu 75 Prozent ist praxisfremd und entspricht nicht der Marktsituation der Musikszene», sagt er.
Bischof würde deshalb eine Anpassung der Regelungen auf Bundesebene «sehr begrüssen». Die Abteilung Kultur kann hierbei aber nur im Hintergrund aktiv werden. «Wir können uns zum Beispiel dafür einsetzen, ein Bewusstsein für die unerfreuliche Situation zu schaffen», sagt er. Den Anstoss zu konkreten Massnahmen auf Bundesebene aber müsste von anderen Seiten her erfolgen – etwa durch einen Vorstoss im National- oder Ständerat.
Sonderfall Basel
Erschwerend dabei ist die Tatsache, dass Basel in dieser Angelegenheit ein Sonderfall darstellt – eine spezielle Situation, die dadurch ausgelöst wurde, dass ein Chefbeamter allzu grosszügig Aufenthaltsbewilligungen erteilt hat. Auf eine Anfrage bei seinen Kollegen in Zürich und Genf hat Bischof nach eigenen Angaben zur Antwort bekommen, dass die beiden Kulturstädte keine ähnlich gearteten Problemfälle kennen. Eine entsprechende Nachfrage der TagesWoche bei der Kulturabteilung der Stadt Zürich blieb am Mittwoch unbeantwortet.
Bischof sieht es nun aber als vordringliche Aufgabe an, für die Musikerinnen und Musiker, die mit einer vermeintlich regulären Aufenthaltsbewilligung bereits länger in der Region Basel tätig sind, eine akzeptable und menschliche Lösung zu finden. Dass sich auch das Amt für Wirtschaft und Arbeit dafür einsetzen möchte, dass diesen Personen «der dauernde, legale Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht werden» soll, wertet Bischof als Zwischenerfolg.