Bodenmarkierungen – für die Verwaltung erlaubt, für Veranstalter verboten

19 Zitate von Erasmus von Rotterdam zieren während vier Monaten die Basler Trottoirs – mit freundlicher Genehmigung der Basler Verwaltung. Weniger kulant zeigt sie sich jedoch bei kleinen Veranstaltern.

19 Zitate von Erasmus von Rotterdam sind derzeit in der Stadt zu lesen.

(Bild: Hans-Jörg Walter )

19 Zitate von Erasmus von Rotterdam zieren während vier Monaten die Basler Trottoirs – mit freundlicher Genehmigung der Basler Verwaltung. Weniger kulant zeigt sie sich jedoch bei kleinen Veranstaltern.

Es ist eine schöne Geste der Basler Verwaltung: Anlässlich der Ausstellung des Historischen Museums Basel über Erasmus von Rotterdam hat das Tiefbauamt in der ganzen Stadt Zitate des berühmten Humanisten auf den Boden geschrieben – so beispielsweise auf der Mittleren Brücke, im Elftausend-Jungfern-Gässlein oder am Spalenberg.

Die Zitate fallen auf und erfreuen manche Fussgängerinnen und Fussgänger. Insgesamt 19 Quotes prägen bis zur Finissage der Ausstellung am 26. September die Trottoirs. Für die viermonatige Sondernutzung der Allmend war eine Bewilligung nötig. Gemäss Daniel Hofer, Mediensprecher des Bau- und Verkehrsdepartements, durchlief der Antrag des Historischen Museums das Bewilligungsverfahren. Die Allmendverwaltung zeigte sich grosszügig und bewilligte die mehrmonatige Nutzung.

«Keine Werbung»

Von einer solchen Grosszügigkeit können kleine Veranstalter nur träumen. Vor drei Jahren warben auch die Organisatoren des Pärklijam und des BScene-Festivals mit Kreidespray für ihre Veranstaltung: Im St. Johann und im Kleinbasel platzierten sie auf den Trottoirs Hinweise auf ihr Festival – und wurden fast von der Verwaltung angezeigt. Ärger mit den Behörden bekamen letztes Jahr auch die Betreiber der Grenzwert-Bar. Sie machten, ebenfalls mit Kreide, auf den Umzug ihrer Bar in den «Schwarzen Bären» aufmerksam – und bekamen deshalb Besuch von der Polizei.

Die Verwaltung verteidigt dieses Vorgehen. Bei den oben erwähnten Fällen mit Kreide handle es sich laut Daniel Hofer «um Werbung für eine Veranstaltung». «Werbung für Veranstaltungen haben einen kommerziellen Hintergrund. Solche Anliegen können aufgrund des Gleichbehandlungsgebots nicht bewilligt werden – sonst müsste auch andere ähnliche Werbung bewilligt werden», sagt er.

Die Frage der Gleichbehandlung

Bei den Erasmus-Zitaten würde es sich hingegen «um eine Kunstaktion im Rahmen des 500. Jahrestags der von Erasmus von Rotterdam 1516 bei Johann Froben in Basel gedruckten Neuedition des Neuen Testaments handeln» – um einen Anlass mit überregionaler Ausstrahlung. In den von der Verwaltung angebrachten Zitaten wird jedoch auch auf die Website des Historischen Museums aufmerksam gemacht – was eigentlich einer «Werbung für eine Veranstaltung» gleichkommt: Die Quotes sollen ins Historische Museum locken. Hofer findet das nicht problematisch: «Die Frage ist, ob es eine kommerzielle Veranstaltung ist. Bei einem Museum würde ich das eher verneinen.»

Claudio Miozarri, Geschäftsführer von «Kulturstadt Jetzt», begrüsst es grundsätzlich, dass die Verwaltung den öffentlichen Raum auf diese Weise nutzt. «Es stellt sich allerdings schon die Frage nach der Gleichbehandlung», sagt er. So könne es nicht sein, dass kleine Veranstalter Ärger bekommen, nur weil sie mit Kreide auf einen Anlass aufmerksam machen. «Es wäre toll, wenn sich die Verwaltung hier offener zeigen würde.»

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