Das Basler Sinfonieorchester muss Federn lassen

Die staatlichen Grundbeiträge an das Basler Sinfonieorchester werden in den vier kommenden Jahren um insgesamt 500’000 Franken gekürzt. Das ist die Folge des neuen Basler Orchesterfördermodells, das andere sinfonische Orchester stärker berücksichtigen möchte.

Das Basler Sifonieorchester muss zugunsten anderer Orchester Federn lassen.

(Bild: Benno Hunziker)

Die staatlichen Grundbeiträge an das Basler Sinfonieorchester werden in den vier kommenden Jahren um insgesamt 500’000 Franken gekürzt. Das ist die Folge des neuen Basler Orchesterfördermodells, das andere sinfonische Orchester stärker berücksichtigen möchte.

Die Basler Regierung möchte die Orchesterförderung auf neue Beine stellen. So soll künftig nur noch das Basler Sinfonieorchester regelmässige Subventionen über eine Dauer von jeweils vier Jahren erhalten, um damit unter anderem als Basler Opernorchester die musikalische Grundversorgung zu garantieren. Andere Orchester sollen sich künftig in einem inhaltlichen Wettbewerb um jeweils dreijährige Programmförderbeiträge bewerben können. Das gilt auch für Klangkörper, wie das Basler Kammerorchester oder basel sinfonietta, die bis anhin ebenfalls Subventionen erhielten.

Auch wenn damit das Basler Sinfonieorchester mehr noch als bisher quasi zum Staatsorchester ernannt wird, muss es Opfer bringen. Weil künftig mehr Geld in die Programmförderung fliessen soll, werden seine Subventionen gekürzt. Namentlich sinken die staatlichen Grundbeiträge von 2015/16 bis 2018 von heute 6,8 auf 6,3 Millionen Franken, wie aus einer Mitteilung des Regierungsrats hervorgeht. Das entspricht einem Gesamtbeitrag von 500’000 Franken, der neu in die Programmförderung fliessen wird.

Eine Fachjury entscheidet

Das Sinfonieorchester musste bereits 2014 und 2015 eine Reduktion der Staatsbeiträge um 300’000 Franken verkraften – Geld, das bereits zur Erhöhung der Staatsbeiträge von verschiedenen Musikinstitutionen genutzt wurde. Darunter unter anderem das renommierte Basler Barockorchester La Cetra, dessen Überleben 2014 durch einen Überbrückungskredit des Kantons garantiert werden musste.

La Cetra, das abgesehen von diesem Sonderkredit bislang nur mit kleineren Projektbeiträgen unterstützt wurde, kann sich nun aber im Wettbewerb mit anderen Orchestern um einen dreijährigen Programmförderbeitrag bewerben. Eine Fachjury wird aufgrund von inhaltlichen Kriterien darüber entscheiden, welche Orchester berücksichtigt werden.

 

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