Die Musiker aus Drittstaaten müssen gehen

Die Musikerinnen und Musiker, denen eine nicht gesetzeskonforme Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde, müssen die Schweiz definitiv verlassen. Für Betroffene, die schon längere Zeit in Basel tätig sind, sollen aber Lösungen für einen legalen Aufenthalt gesucht werden.

Für die meisten ausländischen Musikerinnen und Musiker, die unrechtmässig eine Arbeitsbewilligung erhalten haben, gibt es keine Gnade: Sie müssen die Schweiz bis Ende 2015 verlassen. (Bild: Hansjörg Walter)

Die Musikerinnen und Musiker, denen eine nicht gesetzeskonforme Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde, müssen die Schweiz definitiv verlassen. Für Betroffene, die schon längere Zeit in Basel tätig sind, sollen aber Lösungen für einen legalen Aufenthalt gesucht werden.

Das Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit bestätigt, was vor rund drei Wochen für Schlagzeilen gesorgt hatte: Die meisten der 55 ausländischen Musikerinnen und Musiker, denen eine nicht gesetzmässige Arbeitsbewilligung erteilt worden ist, müssen die Schweiz voraussichtlich verlassen.

«Die Abklärungen mit dem Bundesamt für Migration haben ergeben, dass die bisherigen Bewilligungen nicht weiter erteilt werden können», sagt Antonina Stoll, Leiterin Bereich Arbeitsbedingungen im Amt für Wirtschaft und Arbeit. Ein Abteilungsleiter im Amt hatte bei der Erteilung der Bewilligungen ein Auge mehr zugedrückt, als das Gesetz vorsieht.

Betroffen sind Musikerinnen und Musiker aus sogenannten Drittstaaten, das heisst Staaten, mit denen kein Personenfreizügigkeitsabkommen besteht. «Die Musikerinnen und Musiker können nur dann weiter in der Schweiz wohnen und arbeiten, wenn sie die strengen Voraussetzungen für kontingentierte Kurz- oder Daueraufenthaltsbewilligungen erfüllen», heisst es in der Medienmitteilung des Amts.

Inländervorrang und Mindestarbeitszeit

Diese «strengen Voraussetzungen» sind vor allem die Erbringung des Nachweises, dass die Stelle nicht mit Einheimischen oder von Angehörigen von Staaten, mit denen ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen wurde, besetzt werden können, und eine Anstellung zu einem Mindestpensum von 75 Prozent.

Da es sich bei den meisten Betroffenen um Musiklehrerinnen und -lehrer mit Teilzeitpensen handelt, dürften diese Voraussetzungen schwer zu erfüllen sein. «Die Situation um die Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten, denen nicht gesetzeskonforme Aufenthaltsbewilligungen erteilt wurden, stellt uns in einigen Bereichen vor Probleme», sagt der Direktor der Musikakademie Basel, Stephan Schmidt. Einige der betroffenen Musikerinnen und Musiker arbeiten als Dozentinnen und Dozenten bei der weltweit renommierten Schola Cantorum Basiliensis.

«Uns stellt dieser Entscheid vor Probleme.»

Stephan Schmidt, Direktor der Musikakademie Basel

«Es handelt sich um hochqualifizierte und hochspezialisierte Personen, die ganz spezielle Teilbereiche bei der Alten und Neuen Musik abdecken», sagt Schmidt weiter. Allerdings mit Arbeitspensen, die unter dem erforderlichen Minimum liegen. «Aber für den Erhalt unserer in einigen Bereichen weltweit einzigartigen Qualität sind wir darauf angewiesen, dass wir auch die kleinen Bereiche hochqualifiziert abdecken können, ohne für die derzeitige Auslegeordnung der Kriterienerfüllung unnötig grosse Stellen schaffen zu müssen.» Solche wären ökonomisch nicht machbar und auch nicht vertretbar, sagt Schmidt weiter.

Der Direktor der Musikakademie hofft weiterhin auf eine Prüfung von Lösungen «und dass anerkannt wird, dass erfolgreiche künstlerische Exzellenz und Arbeit von gesamtwirtschaftlichen Interesse sind».

«Humanitäre Lösungen» gesucht

Trotz den klaren Vorgaben des Bundesamtes für Migration sucht das Basler Amt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt und dem Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement in Fällen, die schon länger andauern, nach «humanitären Lösungen». Konkret betrifft dies «circa 18 Personen», die bereits vor dem 1. Januar 2011 ihre Arbeitsbewilligung erhalten haben. Ihnen soll «der dauernde, legale Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht werden», heisst es in der Medienmitteilung.

Den anderen Musikerinnen und Musikern will das Amt eine Übergangsfrist bis Ende August gewähren. Eine rechtmässige Arbeitsbewilligungen für die Zeit danach erhalten sie aber nur, wenn sie die strengen Voraussetzungen gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer erfüllen.

«Weltfremd und absurd»

Kunst- und Kulturschaffende stehen dieser Situation beziehungsweise den gesetzlichen Vorgaben mit grossem Befremden gegenüber. Der Inländervorrang sei in der Kultur, die auf Einflüsse von aussen angewiesen sei, «weltfremd und absurd», schreibt Ursina Greuel, Regisseurin und Präsidentin des Berufsverbands der Freien Theaterschaffenden (ACT), in ihrem Debattenbeitrag zum Thema in der TagesWoche.

«Werden die immer strikteren Ausländergesetze konsequent umgesetzt, bleibt der Schweiz eine nationalistische Schrumpfkultur nach dem Motto Quote statt Qualität», betont sie. Greuels Meinung wurde in der angeregten Debatte von vielen namhaften Kulturveranstalterinnen und -veranstaltern geteilt.

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