Aus dem gemütlichen Kinoabend wurde nichts für den gehbehinderten Christian Hamböck und seine Frau: Der Zutritt ins Kino Plaza blieb den beiden verwehrt – aus feuerpolizeilichen Gründen. Ein behindertenfreundlicher Umbau wäre zu teuer, argumentiert der Leiter der Kinos.
Christian Hamböck ist untröstlich. «Ich bin seit 15 Jahren im Rollstuhl und immer regelmässig ins Kino gegangen. Es ist das erste Mal, dass mir der Eintritt verwehrt blieb», sagt er. Seine Frau hatte die Karten im Internet bestellt, doch am Freitagabend kam am Eingang des Kino Plaza die Ernüchterung. «Der Verkäufer konnte nicht verantworten, dass ich die acht Stufen ins Kino erklimme – aus feuerpolizeilichen Gründen». Obwohl das Kino Plaza, das zur Pathé Kinogruppe gehört, 2006 renoviert wurde, ist es punkto Behindertenfreundlichkeit mit seinen vielen Treppen nicht auf dem neuesten Stand.
Treppen in Kinos seien für ihn nie ein Problem gewesen, sagt Hamböck. «Angestellte halfen meiner Frau sogar, mich die paar Treppenstufen hochzuhieven.» Was Hamböck dabei vergisst: Kinobetreiber dürfen das zwar tun, sie laufen aber Gefahr, im Brandfall die Haftung für den Schaden des Gehbehinderten aufzukommen.
Noch immer sind nicht alle Kinos barrierefrei
Seit das Behindertengleichstellungsgesetz am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, müssen öffentliche Gebäude so gebaut werden, dass auch Personen mit «voraussichtlich dauernder körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung» Zugang haben. In einem öffentlichen Gebäude wie einem Kino reicht es nicht, für Gehbehinderte einen Lift zu installieren. Im Brandfall darf dieser nicht benutzt werden.
Das neue Gesetz greife langsam, sagt Eric Bertels vom Büro für hindernisfreies Bauen in Basel. Es lasse sich eine Tendenz zu mehr rollstuhlgängigen Kinos feststellen: «In den letzten Jahren sind rollstuhlgängige Multiplexkinos aufgegangen, während kleinere Kinos wie zum Beispiel das Movie zugingen. Dieses war nicht barrierefrei.»
Bis sämtliche Kinos behindertengerecht sind, kann es aber noch lange dauern. Behinderte Personen und Behindertenorganisationen können seit kurzem eine Verbesserung beim Bauinspektorat beantragen. Die Kosten für solche Anpassungen dürfen 150’000 Franken nicht überschreiten. «Im Falle des Plaza würde aber selbst dies wohl nicht reichen», meint Bertels.
Trotz Renovation nicht rollstuhlgängig
Rolf Köchl vom Pathé Plaza bedauert den Vorfall mit Christian Hamböck. Der Saal befinde sich noch im Originalzustand und sei nicht rollstuhlgängig, da diese Vorschriften zur Bauzeit noch nicht gegolten hätten. «Das Plaza konnten wir beim Facelifting vor acht Jahren leider nicht rollstuhlgängig machen, weil die gesamte Infrastruktur des Kinos sehr alt ist.» Es sei kaum möglich gewesen, ganze Gänge zu verbreitern, Rollstuhlaufgänge zu installieren und Toiletten vom Erdgeschoss ins Parterre zu verschieben: «Der Aufwand wäre für ein Einsaalkino schlicht zu teuer gewesen.» Im Küchlin, das Pathé in Basel betreibt, ist jedoch der Zugang für Rollstuhlgängige gewährleistet, sagt Köchl. Es sei also ein breites Kinoprogramm für alle gewährleistet.
Kinos ohne Rollstuhlzugang bleiben wohl noch zehn bis zwanzig Jahre lang bestehen. Dann entsprechen sie nicht nur den Ansprüchen von Gehbehinderten nicht mehr, sondern werden ohnehin baufällig, so die Einschätzung von Bertels. Nachrücken werden ausschliesslich Kinos, die dem Behindertengleichstellungsgesetz von 2004 genügen.
Hoffentlich bleiben Hamböck bis dann nicht allzu viele Kinoerlebnisse verwehrt.