Kleine Änderung, grosser Unmut

Die Künstlerinnen und Künstler hätten gerne mitgeredet. Jetzt hat die Regierung die neue Kunstkredit-Verordnung ohne Vernehmlassung verabschiedet. Von der betroffenen Künstlerschaft werden einige der Änderungen mit Skepsis zur Kenntnis genommen.

Neun Kommissionsmitglieder wird die Kunstkredit-Jury künftig umfassen. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die neue Basler Kunstkredit-Verordnung ändert wenig am Grundsatz der fast 100-jährigen Praxis der Förderung des lokalen Kunstschaffens. Trotzdem stösst die neue Verordnung bei einigen Künstlerinnen und Künstlern auf Skepsis.

Dass die Basler Regierung bei der an sich unbestrittenen Revision der «Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits» auf eine Vernehmlassung verzichtete, stiess in Kreisen der Basler Künstlerschaft sauer auf. In einer Petition forderten rund 280 Unterzeichnende, «dass der ausgearbeitete Entwurf der neuen Verordnung unverzüglich öffentlich zugänglich gemacht und den Basler Kunstschaffenden und Kunstinteressierten zur Stellungnahme vorgelegt wird».

Dies aber ohne Erfolg. Die Regierung hat die neue Verordnung ohne Vernehmlassung verabschiedet. Diese enthält gegenüber der mittlerweile 20 Jahre alten ursprünglichen Fassung einiges an Änderungen. In den meisten Fällen aber handelt es sich um formelle Anpassungen an die aktuelle Praxis der Kreditvergabe. «Für die betroffenen Künstlerinnen und Künstler ändert sich kaum etwas», sagt die zuständige Beauftragte für Kulturprojekte, Kartin Grögel, auf Anfrage.

Kuratorische Projekte und Kunstvermittlung

Die inhaltlich vielleicht weitreichendste Änderung betrifft die Erweiterung des Kreises der in der Verordnung genannten potenziellen Empfängerinnen und Empfängern von Beiträgen aus dem Kunstkredit. Neu heisst es, dass es sich neben den eigentlichen künstlerischen Projekten explizit auch «um Kunst vermittelnde sowie um kuratorische Projekte» handeln kann. Dies im Rahmen des Fördergefässes «Freie Kunstprojekte». Faktisch neu ist die Förderung solcher Projekte nicht, wie Grögel sagt. Mit der expliziten Erwähnung in der revidierten Verordnung sei nun aber kein Spezialbeschluss mehr nötig.

Neu hat nun auch der frisch eingeführte Basler Kunstpreis Eingang in die Verordnung gefunden. Der Preis wurde bereits einmal vergeben. Auffällig ist hier die Fussnote, dass «die Preissumme im Einzelfall die Höhe der Preissumme des Kulturpreises der Stadt Basel nicht überschreiten» dürfe. Genau dies war aber beim ersten verliehenen Kunstpreis der Fall. Dieser war mit 25’000 Franken um 5000 Franken höher dotiert als der Kulturpreis, was zu negativen Reaktionen geführt hatte. «Mit der Fussnote haben wir nun auf diese Reaktionen reagiert», sagt Grögel dazu.

Die Sammlung erstmals gesetzlich verankert

Die inhaltlich wichtigste Änderung betrifft nach Aussage Grögels aber die erstmalige Erwähnung der Sammlung des Kunstkredits in der Verordnung. Neu heisst es in Paragraf 5: «Die angekauften Werke werden Teil der Sammlung ‹Kunstkredit Basel-Stadt›, welche seit 1919 regionale Kunstgeschichte dokumentiert.» Eine faktische Neuerung ist dies nicht, denn gesammelt wird bereits seit fast 100 Jahren. «Die Sammlung erhält in der neuen Verordnung nun aber erstmals eine gesetzliche Grundlage», sagt Grögel.

Eine weitere Änderung hat eine Vereinfachung des Verfahrens zum Ziel. Neu müssen Entscheide der Kommission über Kunstprojekte an Bauten (Kunst am Bau) dem Regierungsrat nur noch zur Kenntnis und nicht mehr zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Angepasst wurde die in der Verordnung definierte Anzahl der Mitglieder der Kunstkreditkommission, die nun neu aus neun statt, wie in der alten Fassung formuliert, elf Mitgliedern besteht. Neu ist «eine Vertreterin oder ein Vertreter» und nicht mehr explitit «der Vorsteher oder die Vorsteherin» des Präsidialdepartements mit dem Vorsitz der Kommission betraut.

Künstlerschaft bleibt unbefriedigt

In einer ersten Reaktion geben sich die Künstlerinnen und Künstler, die sich mit einer Petition vergeblich für eine Vernehmlassung eingesetzt haben, nach wie vor unzufrieden mit der Situation. «Beim Studium der neuen Verordnung wird schnell klar, dass wir es hier nicht nur mit ‹geringfügigen Anpassungen› respektive ‹einer Anpassung an bestehenden Usus› zu tun haben», schreiben sie in einer Stellungnahme. Die neue Verordnung sehe beispielsweise eine völlig andere Zusammensetzung der Kunstkreditkommission vor und weite die eigentliche Kunstförderung auch auf Kunst vermittelnde und kuratorische Projekte aus.

Die erwähnte neue Zusammensetzung der Kunstkreditkommission ist unter anderem Folge der Verkleinerung dieses Gremiums. Tatsächlich aber verringert sich auch der festgeschriebene Anteil der Kunstschaffenden. War in der alten Verordnung noch von «5 Künstlerinnen und Künstlern» bei insgesamt elf Mitgliedern die Rede, was fast die Hälfte der Kommissionssitze ausmachte, heisst es neu: «Anzustreben ist eine Vertretung der Gruppierung der Kunstschaffenden mit mindestens drei Sitzen», was im Minimalfall nur noch einem Drittel der Kommissionssitze entsprechen würde.

Die verkleinerte Kommission ist allerdings keine Neuerung. Bis im vergangenen Jahr waren es sogar nur acht Mitglieder, die 2013 auf neun aufgestockt wurden, also auf den Bestand, der jetzt in der revidierten Verordnung festgelegt wurde. Gegenwärtig haben vier Künstlerinnen und Künstler Einsitz in der Kommission.

Öffentliche Veranstaltung am 8. Dezember

Die Abteilung Kultur will die neue Verordnung am Sonntag, 8. Dezember, um 17 Uhr im Ausstellungsraum Klingental interessierten Kreisen vorstellen. Das Petitionskomitee fasst für diesen Anlass nach eigenen Angaben eine Reaktion in Form einer künstlerischen Intervention ins Auge.

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