Regierung verzichtet auf Rückforderungen

Marie-Paule Jungblut kann ihre Abfindung behalten. Die Basler Regierung verzichtet trotz des finanziellen Desasters, das die ehemalige Direktorin des Historischen Museums hinterlassen hat, auf eine Rückforderung.

Marie-Paule Jungblut kann ihre Abfindung behalten.

(Bild: Basile Bornand)

Marie-Paule Jungblut kann ihre Abfindung behalten. Die Basler Regierung verzichtet trotz des finanziellen Desasters, das die ehemalige Direktorin des Historischen Museums hinterlassen hat, auf eine Rückforderung.

Die Fakten sind bekannt und ausgiebig breitgeschlagen worden: Die ehemalige Direktorin des Historischen Museums Basel, Marie-Paule Jungblut, hat bei ihrem vorzeitigen Abgang im November 2015 ein finanzielles Debakel hinterlassen. Namentlich ein Defizit von 745’000 Franken, das nur zum Teil durch die Reserven des Museums ausgeglichen werden konnte.

In diesem Defizit enthalten ist auch die Abgangsentschädigung in einem niedrigen sechsstelligen Bereich – der genaue Betrag wurde nie offiziell kommuniziert. Im Rahmen der Aufarbeitung des finanziellen Debakels war immer wieder die Rede von Rückforderungen, zuletzt im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates.

Die Kommission pochte darauf, dass die Frage der Haftung abzuklären sei, falls sich herausstellen sollte, dass die Museumsleitung «ihrer Aufgabe und Verantwortung nicht gerecht wurde und das Versagen teilweise fahrlässig erfolgte». 

«In Abwägung aller Risiken und Chancen»

Nun hat die Regierung aber beschlossen, «auf eine Rückforderung verschiedener Zahlungen an die ehemalige Direktorin des Historischen Museums Basel zu verzichten», wie sie in einer Kurzmitteilung schreibt. Dies sei «in Abwägung aller Risiken und Chancen» geschehen, heisst es.

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