Die Heilsarmee muss ihre Brass-Sektionen aufsplitten, Fussballfans dürfen nur noch flüsternd durch die Basler Gassen ziehen. Anders können wir uns die neue Regelung betreffend Strassenmusik in Basel nicht erklären.
Ab 1. März gelten neue Spielregeln, was Strassenmusik in Basel betrifft. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement reagiert damit gemäss eigenen Aussagen auf eine Zunahme der Reklamationen. Mit einem Plakat will die Kantonspolizei Basel-Stadt auf die Änderungen aufmerksam machen. Gerne zitieren wir aus dem offiziellen Communiqué:
- «Strassenmusik und Strassenkunst sind in der Stadt Basel künftig von Montag bis Samstag zwischen 11 Uhr und 12.30 Uhr sowie von 16 Uhr bis 20.30 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen sind solche Darbietungen verboten, mit Ausnahme der verkaufsoffenen Sonntage von 13 bis 18.30 Uhr. Die Darbietungen dürfen neu jeweils erst zur vollen Stunde beginnen und müssen nach maximal 30 Minuten beendet sein.»
Das hätte ich nicht einfacher auf den Punkt bringen können. Sollte allerdings der seltsame Fall eintreffen, dass diese Angaben einen Musiker überfordern, empfehlen wir jenen Kreativtrick, der auf dem Info-Plakat veranschaulicht wird: Man nehme eine alte Parkscheibe und Bastelmaterial zur Hand und statte diese mit grünen Zeitfenstern aus. Fertig ist die Übersicht!
- Dem Plakat entnehmen wir auch, dass eine ausreichende Distanz zum nächsten Musiker eingehalten werden soll.
Auf dem Plakat ist dieser minimale Abstand nicht in Metern markiert, sondern in Schallwellen. Rund zehn Schallwellen zählen wir zwischen den beiden Silhouetten. Zehn Schallwellen, das ist eine Distanzangabe, die nicht jedermann (und -frau) geläufig ist. Aber, hey, no problem: Ein kleiner Abendkurs an der ETH Zürich dürfte bereits ausreichen, um herauszufinden, wie sich der Abstand zum nächsten Musiker berechnen lässt. Viel Spass!
- Die erlaubte Gruppengrösse darf maximal 4 Personen betragen.
Mit anderen Worten: Ein Heilsarmee-Quintett muss sich von einem Mitglied trennen, ein Orchester muss sich aufsplitten. Auch die Mund-Artisten von The Glue müssten einen Sänger auf die Ersatzbank knallen. Und weil diese neue Regel am 1. März in Kraft tritt, empfehlen wir allen Fasnächtlern, in der Nacht zum Ändstraich nur noch als kleines Schyssdräggziigli unterwegs zu sein. Man weiss ja nie.
- «piano»! lesen wir des weiteren auf dem Info-Plakat: Zur Veranschaulichung dient ein Zeigefinger auf den Lippen.
«piano!», das leuchtet sofort ein, steht für Klavier. Und «Zeigefinger auf den Lippen» ist eine spezielle Pfeiftechnik, von der ich zu wissen glaube, dass sie einzig bei Naturvölkern in Papua-Neuguinea verbreitet ist. In Kombination interpretiere ich das wie folgt: Klavierklänge dürfen künftig nur noch mit dieser ausgefeilten Pfeiftechnik imitiert werden. Womöglich bietet die Migros-Klubschule in Kombination mit der Musikakademie künftig einen solchen Kurs an. Hilfreich wäre es auf jeden Fall, ist ein Ragtime in dieser Machart doch eine überaus knifflige Aufgabe.
- Keine Darbietungen an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel.
Völlig nachvollziehbar. Es wäre ja auch wirklich unangenehm, wenn das penetrante Quietschen der Tramschienen im strömenden Regen von einem fröhlichen «El Condor Pasa» übertönt würde. Da könnten wir unsere Depressionen ja grad vors Tram werfen.
- Die Art der nicht zulässigen Instrumente wird durch «überlauten Gesang» ergänzt.
Überlauter Gesang ist also künftig ein No Go! Für mich ein sonnenklares Beispiel: Wenn Liverpool-Fans durch die Steinenvorstadt ziehen, sollen sie ihre Hymne «You’ll never walk alone» künftig leise aber gerne intonationssicher summen oder fisteln. But, dear Football fans, don’t forget: Please hum your tunes in a decent quartet arrangement, hösch!
Es ist also ganz einfach: Hält man sich an diese Regeln, steht dem grossen, spontanen Vergnügen von Strassenmusik nichts mehr im Wege. Die Qualität spielt übrigens überhaupt keine Rolle. So. Und jetzt üben wir alle zusammen ganz leise und maximal zu viert: «Guantanamera, guajira Guantanamera…!»