Per 1. Juli gilt Zwangsheirat in der Schweiz nicht mehr als Nötigung, sondern als eigener Straftatbestand und ist ein Offizialdelikt. Wer Partnerschaft erzwingt, kann zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt werden. Eine Artikelsammlung zum Thema.
Die Schweiz hat per 1. Juli 2013 einen neuen Straftatbestand eingeführt: die Zwangsheirat. Bisher galt die erzwungene Partnerschaft als Nötigung, neu ist es ein Offizialdelikt und kann mit fünf Jahren Freiheitsentzung bestraft werden. Die Drahtzieher werden auch dann bestraft, wenn die Zwangsverheiratung im Ausland geschieht. Der Zeitpunkt für das neue Gesetz kommt rechtzeitig, wie die folgenden Berichte aus dem «Tages-Anzeiger», dem «Blick» und «HeuteMorgen» (SRF) zeigen.
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Manch junge Frau fürchtet sich vor den Sommerferien in ihrem Heimatland – aus Angst, zwangsverheiratet zu werden. «Ich wollte diese Heirat nicht», erzählt die 20-jährige Kosovarin Elmedina. Weiterlesen beim Tagi: Der schlimmste Tag im Leben
Sinthuja (22) aus Zürich entkam nur knapp einer Zwangsheirat. Weiterlesen beim «Blick»: «Ich lebe in ständiger Angst vor meinem Vater»
Auch mit dem neuen Gesetz bleiben aber Probleme für die jungen Erwachsenen, berichtet «HeuteMorgen». Zum Radiobericht: Zwangsehen sind ab heute ungültig
Die TagesWoche sprach vor Jahresfrist mit Anusooya Sivaganesan – Leiterin der Hilfsorganisation zwangsheirat.ch. Sie erzählt im Interview, weshalb das Massnahmenpaket des Bundes gegen die Zwangsheirat unvollständig ist: «Es braucht mehr Opferschutz»