Abstimmungs-Spickzettel: Alles, was Sie zur Pädophilen-Initiative wissen müssen

Am 18. Mai stimmt die Schweiz über die Pädophilen-Initiative ab. Alles, was Sie wissen müssen, um sich eine Meinung zu bilden, auf einen Blick.

Am 18. Mai stimmt die Schweiz über die Pädophilen-Initiative ab. Alles, was Sie wissen müssen, um sich eine Meinung zu bilden, auf einen Blick.

Darüber stimmen wir ab

Die Initiative verlangt, dass Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Darum ist die Abstimmung wichtig

Das von den Initianten verlangte lebenslängliche Tätigkeitsverbot für verurteilte Sexualstraftäter ist einschneidend. Der Initiativtext beinhaltet ein automatisches Berufs- und Tätigkeitsverbot unabhängig vom Verschulden des Täters und nimmt so den Richtern jeglichen Ermessensspielraum.

Argumente für ein Ja

Viele Pädophile seien Wiederholungstäter, argumentieren die Initianten auf ihrer Website. Darum sei es wichtig, dass sie lebenslänglich und zwingend nicht mehr mit Kindern arbeiten dürften – sowohl beruflich als auch in der Freizeit. Der Schutz der Kinder müsse in jedem Fall Vorrang vor den Anliegen verurteilter Straftäter haben. Das kürzlich vom Parlament verabschiedete Gesetz sehe zwar ein Berufsverbot von zehn Jahren vor, aber erst bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten: «Das reicht nicht. Zahlreiche Pädophile würden von diesem Berufsverbot nicht erfasst oder dürften schon nach zehn Jahren wieder mit Kindern arbeiten.»

Argumente für ein Nein

Die Initiative sei überflüssig, argumentieren die Gegner, da das Parlament einen Gegenvorschlag beschlossen habe, der 2015 in Kraft trete und die Anliegen der Initiative mehr als erfülle: «Dieser sieht für sexuelle Handlungen mit Kindern und Abhängigen bei einer gewissen Schwere zwingend ein automatisches Tätigkeitsverbot von zehn Jahren vor, das wenn nötig lebenslänglich sein kann.» Ausserdem unterscheide die Initiative nicht zwischen echten Pädokriminellen – also etwa jemand, der ein Kind missbraucht – und Sexualdelikten unter Jugendlichen (etwa von einem 19-Jährigen begangen, der eine 15-Jährige anfasst): ein Automatismus, der das Leben eines jungen Menschen zerstören könne.

Umfragen und Prognosen

Wäre Ende März abgestimmt worden, hätten 74 Prozent der Stimmenden der Pädophilen-Initiative zugestimmt, nur 19 Prozent waren dagegen. Als stichhaltigstes Argument wirkt mit 90 Prozent Zustimmung der Wunsch, Kinder und Abhängige vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Das sind die Ergebnisse der für die Schweiz repräsentativen Trendumfrage, die das Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag der SRG SSR Ende März durchgeführt hat.

Die Parolen

Ja Nein Stimmfreigabe
SVP FDP  
EDU SP  
BDP CVP  
MCG Grüne  
 SD GLP  
  EVP  
  Piraten  

Was Bundesrat und Parlament empfehlen

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Das Parlament hat keine Abstimmungsempfehlung beschlossen. Der Nationalrat sprach sich mit 97 zu 91 Stimmen bei 7 Enthaltungen für die Volksinitiative aus. Hingegen lehnte der Ständerat die Initiative mit 23 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab (Quelle: admin.ch).

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