Aktion Spray-Out: Deal mit Gewerbeverband verstiess gegen Vergaberichtlinien

Der Kanton Basel-Stadt hat bei der Aktion Spray-Out für die Entfernung von Sprayereien an Hauswänden die Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverband beendet. Der Verband zeigt sich befremdet, während der Kanton sich aus submissionsrechtlichen Gründen zu diesem Schritt genötigt sah.

Künftig ist der Malermeisterverband nicht mehr mit an Bord der Aktion Spray-Out.

(Bild: Georgios Kefalas/Keystone)

Der Kanton Basel-Stadt hat bei der Aktion Spray-Out für die Entfernung von Sprayereien an Hauswänden die Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverband beendet. Der Verband zeigt sich befremdet, während der Kanton sich aus submissionsrechtlichen Gründen zu diesem Schritt genötigt sah.

Spray-Out nennt sich die Aktion, die zum Ziel hat, den Hausbesitzern bei der raschen Entfernung von Sprayereien behilflich zu sein. Die Aktion gibt es seit mittlerweile 20 Jahren. Koordiniert wurden die Arbeiten vom baselstädtischen Malermeisterverband, der die Anfragen der Hausbesitzer an Fachfirmen weitervermittelte, während der Kanton für bis zu 80 Prozent der Reinigungskosten aufkam.

Mit dieser Zusammenarbeit ist nun Schluss. Am Dienstag teilte das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) mit, dass die Sprayereiverordnung und damit auch das Verfahren geändert wurde. Neu sollen die Hausbesitzer selber entscheiden, welchen Malereibetrieb oder Steinbearbeiter sie mit der Reinigung der Fassade beauftragen.

Gewerbeverband enttäuscht

Der Gewerbeverband Basel-Stadt zeigt sich in seiner Reaktion enttäuscht, «dass das Bau- und Verkehrsdepartement trotz gegenteiliger Versprechungen die bewährte gemeinsame Aktion Spray-Out mit dem Malermeisterverband Basel-Stadt einseitig beendet hat». Der Aufwand für die betroffenen Hausbesitzer werde steigen, was der Sache letztlich nicht dienlich sei.

Klar ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Verband in der bisherigen Form nicht hätte weitergeführt werden können, weil dadurch «vergaberechtliche Vorgaben» nicht eingehalten wurden. So stand der Vorwurf im Raum, der Malermeisterverband würde bei der Vergabe der Aufträge die eigenen Mitglieder bevorzugen, was aus submissionsrechtlichen Gründen nicht statthaft ist. 

Entgegenkommen ungenügend

Gabriel Barell, Direktor des Gewerbeverbands, weiss von diesen Problemen. «Diese hätte man aber zusammen mit uns beheben können», sagt er auf Anfrage. Das BVD habe sich bei den vergaberechtlichen Bedenken auf eine Intervention der Finanzkontrolle berufen, sagt er weiter. «Wir selber haben aber von der Finanzkontrolle erfahren, dass wir die Zusammenarbeit hätten weiterführen können, wenn wir bestimmte Anpassungen vorgenommen hätten.»

Nach Angaben von BVD-Sprecher Daniel Hofer konnten die submissionsrechtlichen Bedenken in Gesprächen mit dem Malermeisterverband nicht ausgeräumt werden. «Auch wenn der Malermeisterverband das so nicht zur Kenntnis nehmen möchte, ein Verfahren, bei dem der Erstkontakt über einen Verband läuft, lässt sich unter Einhaltung der von der Finanzkontrolle geforderten Rahmenbedingungen nicht durchführen», sagt er.

Das vom Malermeisterverband vorgelegte Konzept hätte weiterhin den Erstkontakt mit dem Verband vorgesehen und hätte damit keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation gebracht.

 

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