In den beiden Basler Wohnheimen für jugendliche Flüchtlinge, die ohne Begleitung ihrer Eltern in die Schweiz gekommen sind, ist in der Nacht und an den Wochenenden einzig ein Securitas-Mitarbeiter anwesend. Damit verletzt Basel-Stadt anerkannte Mindeststandards.
Die Basler Sozialhilfe hält Mindeststandards in der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, sogenannte UMA, nicht ein. Zwei Wohnheime für UMA betreibt der Kanton, derzeit sind 18 Jugendliche dort untergebracht. Weil sie als besonders verletzlich gelten, sollen sie nach den Standards der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) getrennt von Erwachsenen einquartiert werden und angemessen betreut werden.
An sämtlichen Wochentagen, empfiehlt die SODK sollen die oft traumatisierten Jugendlichen zumindest tagsüber sozialpädagogisch betreut werden. Darauf haben sich die Sozialdirektoren der Kantone im Mai geeinigt; auch Basel-Stadt ist Mitglied der SODK.
«Eine sozialpädagogische Betreuung sollte vorhanden sein.»
Schweizerische Flüchtlingshilfe
Laut der Schweizerische Flüchtlingshilfe handelt es sich dabei um erforderliche Minimum, wie Constantin Hruschka, Leiter Protection auf Anfrage erklärt: «Aus unserer Sicht ist dies der Mindeststandard, es muss also gewährleistet sein, dass Hilfe und Betreuung für UMA in Alltags- und in Notsituationen verfügbar ist. Wir finden generell, dass eine sozialpädagogische Betreuung vorhanden oder erreichbar sein sollte.»
In den beiden Basler Wohnheimen ist das aber nur teilweise der Fall. An den Wochenenden kümmert sich einzig ein Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma Securitas um die Flüchtlinge. Nicole Wagner, Chefin der Sozialhilfe, bestätigt entsprechende Informationen. Demnach sind die Jugendlichen unter der Woche bis 22 Uhr von Sozialpädagogen betreut, in der Nacht und am Wochenenden von einem Securitas-Mann.
Wagner rechtfertigt die fehlende Betreuung damit, dass sich die Jugendlichen «aufgrund ihrer besonderen Lebens- und Fluchtroutenerfahrungen normalerweise durch eine hohe Selbständigkeit auszeichnen». Dies sei «nicht vergleichbar mit den in der Schweiz aufgewachsenen Jugendlichen».
Bund übernimmt Kosten nicht
Deshalb habe man sich in einer Güterabwägung «von wünschbar bis hin zu pädagogisch und finanziell vertretbar» für die beschränkte Betreuung entschieden. Dieses Konzept, so Wagner, habe sich seit 15 Jahren «gut bewährt».
Für die Kantone ist die Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen eine kostspielige Angelegenheit, denn der Bund nimmt auf den erhöhten Betreuungsbedarf von Jugendlichen keine Rücksicht. Eine vollumfängliche Übernahme der Kosten lehnt der Bundesrat ab, in einer Anfrage der Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker hat er das erneut bekräftigt.
1500 Franken pro Monat und Asylbewerber erhalten die Kantone für die Versorgung. Doch die Bundespauschale reicht gerade mal, um 20 bis 70 Prozent der anfallenden Kosten zu decken, «wobei 70 Prozent die Ausnahme ist», wie Wagner festhält.