Mit einer Petition fordern Gewerbetreibende und Anwohner die Verwaltung auf, gegen den Missbrauch des Gebietes rund um den Basler Rümelinsplatz als Dauerparkplatz für Lieferwagen einzuschreiten.
Mitte der Woche wurde es zu viel für Ruedi Moser, der zusammen mit seiner Frau das traditionsreiche Buchantiquariat Waser am Rümelinsplatz 17 führt. «Tag für Tag sind der Rümelinsplatz und seine Zugangsgassen mit Lieferwagen zuparkiert – zum Teil von Morgen früh bis am späten Nachmittag», sagt er. «Die Fahrzeuge stehen kreuz und quer herum, auf Trottoirs, auf dem Veloparkplatz und vor allem auch vor den Schaufenstern.»
Moser stört sich nicht nur daran, dass die vielen Fahrzeuge das Bild empfindlich stören. «Die Fahrzeuge beeinträchtigen die Geschäftstätigkeit der Läden, unter anderem erschweren sie den regulären Güterumschlagsverkehr zu den Zeiten, die dafür vorgesehen sind», sagt er.
Petition gegen das missbräuchliche Parkieren
Spontan entschloss er sich dazu, bei den ansässigen Gewerbetreibenden und der Anwohnerschaft Unterschriften zu sammeln für eine Petition gegen den Missbrauch des Rümelinsplatzes als Parkplatz. Sehr viele Unterschriften sammelte er nicht – das war auch gar nicht seine Absicht. «Aber es haben praktisch alle ansässigen Laden- und Restaurantbetreiber unterschrieben», sagt er und breitet als Beweis die Petitionsbögen aus.
Zudem zeigt er einen Brief, in dem sich der Geschäftsführer von Pro Innerstadt, Mathias F. Böhm, hinter das Anliegen der Rümelinsplatz-Anrainer stellt.
Dass gegenwärtig tatsächlich auffällig viele Lieferwagen auf dem Rümelinsplatz parkiert sind, dürfte in erster Linie am Umbau der Stadtbibliothek der GGG liegen. Die Umbauarbeiten befinden sich in der Endphase – am 9. Mai soll die erneuerte Bibliothek eröffnet werden. Entsprechend gehen neben Dachdeckern zahlreiche Installationsfirmen auf der Baustelle ein und aus.
Parkieren zur Arbeitsverrichtung erlaubt
Grundsätzlich verbietet das neue Verkehrskonzept Innenstadt in der Kernzone das Parkieren auf Allmend. Zu- und Wegfahrten sind ausserhalb der Güterumschlagszeiten von 5 bis 11 Uhr nur mit speziellen Kurzzeitbewilligungen möglich, die laut Verordnung für «dringliche, nicht aufschiebbare und nicht während der Güterumschlagszeiten vornehmbare Verrichtungen in der Kernzone» erteilt werden.
Wie aus den Erläuterungen zum Verkehrskonzept hervorgeht, erlauben die Kurzzeitbewilligungen zwar nicht das Parkieren in der Kernzone, «das für die Auftragserledigung unumgängliche Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichem Grund» indes ist erlaubt. «Man kann schliesslich einem Handwerker nicht zumuten, dass er für jedes neue Werkzeug, das er benötigt, einzeln vor- und wieder wegfährt», ergänzt der Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Andreas Knuchel.
Polizei bereits vor Ort
Am Donnerstag hat Ruedi Moser seine Petition der Basler Regierung überreicht, die sich offensichtlich nicht lange bitten liess. Am Freitag war bereits ein uniformierter Polizist vor Ort, der die Zufahrtsbewilligungen kontrollierte und die Situation fotografisch festhielt.