Asylbewerber können wohl bald wieder «Surprise» verkaufen

Asylbewerber dürfen im Baselbiet seit rund drei Jahren keine «Surprise»-Magazine mehr verkaufen. Im März könnte sich das ändern, sagt Rolf Rossi vom Sozialamt.

Der Landrat entscheidet im Frühling, ob Asylbewerber wieder die Surprise verkaufen dürfen. (Bild: Keystone)

Asylbewerber dürfen im Baselbiet seit rund drei Jahren keine «Surprise»-Magazine mehr verkaufen. Im März könnte sich das ändern, sagt Rolf Rossi vom Sozialamt.

In Baselland dürfen Asylsuchende, die sich in einem laufenden Verfahren (Status N) befinden, wie auch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Status F) seit rund drei Jahren keine «Surprise» mehr verkaufen. Das stösst beim Verein des Strassenmagazins auf Unverständnis – Baselland und Zürich bilden mit dem Verbot die einzigen Ausnahmen in der Schweiz.

Die kantonalen Bemühungen, dass die Betroffenen ihre Magazine im Rahmen eines Beschäftigungsprogramms verkaufen können, scheiterten nicht zuletzt wegen «Surprise» selbst. «Wir sind kein Beschäftigungsprogramm. Uns werden keine Leute zugewiesen – die Verkäufer kommen aus eigener Motivation», sagt Surprise-Geschäftsführerin Paola Gallo. Ausserdem würden die Beschäftigten mit diesem Modell nichts mehr verdienen.

Der Kanton Zürich hat eine Teillösung gefunden

Auch der Kanton Zürich verbot den Asylbewerbern das Verkaufen der Magazine. Mittlerweile dürfen dort die vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge die «Surprise» aber wieder unter Vorbehalt verkaufen. «Sie müssen dem Kanton vorweisen können, dass sie mit ihren Verkäufen den gesetzlichen Mindest-Stundenlohn erreichen», sagt die Medienverantwortliche des Amtes für Wirtschaft Zürich, Irene Tschopp.

Davon ausgenommen sind Asylsuchende mit Status N, also diejenigen, deren Asylgesuch noch offen ist. Für sie gilt in Zürich die Branchenregelung. Sie dürfen nur in gewissen Bereichen wie zum Beispiel in der Pflege oder in der Landwirtschaft arbeiten. Nicht aber im Verkauf.

Der Landrat entscheidet im März

Wäre das auch eine Lösung für die Betroffenen im Baselland? Rolf Rossi vom Kantonalen Sozialamt Baselland äussert sich nicht konkret dazu. Noch nicht. «Aber es tut sich schon was», verrät er. Der Regierungsrat arbeite an einer Vorlage. Die Inhalte dieser Vorlage will Rossi aber nicht verraten. Im März könne er mehr dazu sagen, sobald sie dem Landrat vorgelegt werde.

Auch bei «Surprise» weiss man noch nichts Konkretes, obwohl man in Kontakt mit Rossi stehe. Die Suche nach einer Lösung im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen habe sich bisher jedenfalls schwer gestaltet, stellt Gallo fest.

Nächster Artikel