Der Streit um die geplante Asylunterkunft in Bettwil AG verlagert sich auf die juristische Ebene. Jetzt wird der Aargauer Regierungsrat prüfen, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, wenn der Bund die Militäranlage in ein Asylzentrum umwandelt.
Auch nach dem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe «Asylunterkunft Bettwil» ist keine Einigung in Sicht. Die Meinungen gehen auseinander, ob der Bund eine Bewilligung braucht, um die militärische Anlage neu als Asylzentrum zu nutzen und ob ein solche Bewilligung überhaupt erteilt werden könnte. Das Bundesamt für Migration geht davon aus, dass es dazu keine Baubewilligung einhole muss. Für die Gemeinde und das Komitee gegen die Asylunterkunft hingegen steht fest, dass es dazu nicht nur eine Baubewilligung braucht, sondern dass es gleichzeitig auch keine rechtliche Grundlage dafür gebe. Beide Seiten stützen sich auf rechtliche Gutachten, die sie in Auftrag gegeben haben.
In dieser verfahrenen Situation soll sich jetzt der Aargauer Regierungsrat mit dieser rechtlichen Frage auseinandersetzen. Gemäss Pressemitteilung wird der Regierungsrat sich «an einer der ersten Sitzungen im neuen Jahr» damit befassen. Im Anschluss an diese Sitzung soll dann die Öffentlichkeit über das Ergebnis informiert werden, insbesondere über die Folgen für die Eröffnung des Asylzentrums. Bis dahin verzichtet der Bettwiler Gemeinderat darauf, die Umnutzung der miliätrischen Anlage als Asylzentrum mit einer Verfügung zu verbieten. Das Bundesamt für Migration auf der anderen Seite legt das Projekt bis dann auf Eis.