Die Solidaritätsdemonstration vom 3. März für #wirbleiben wurde von der Polizei toleriert, nicht aber der beabsichtigte Marsch ins Grossbasel. Das sagte Justiz- und Polizeidirektor Baschi Dürr in seiner Antwort auf zwei Interpellationen im Grossen Rat.
Von ausserordentlichen Vorkommnissen bei der Verhaftung von acht Asylbewerbern in der Matthäuskirche und während der nachfolgenden Solidaritätsdemonstration möchte Justiz- und Polizeidirektor Baschi Dürr nicht sprechen. In seiner Antwort auf zwei Interpellationen von Ursula Metzger (SP) und Heidi Mück (GB) seien sowohl das Migrationsamt als auch die Einsatzleitung der Polizei nach geltenden Regeln vorgegangen.
Beide Interpellantinnen äusserten sich sehr kritisch zum Polizeieinsatz vom 3. März und zur Inhaftierung der acht Asylbewerber. «Viele Teilnehmende der Demonstration sind entsetzt über das brutale Vorgehen der Polizei, das sich bereits bei Beginn der Kundgebung abzeichnete, als die Polizei in Kampfmontur Stellung bezog», schrieb Metzger. In dieselbe Richtung zielte Mück: «Dieses aggressive Vorgehen der Polizei gegenüber einer friedlichen Spontankundgebung ist für die Stadt Basel völlig neu.»
Angebot, die Route abzusprechen
Baschi Dürr sah das anders, wie er in der mündlichen Antwort auf die Interpellationen darlegte. Die Demonstration sei durch die Polizei nicht aufgelöst, sondern toleriert worden, sagte er. Man habe lediglich den Marsch auf die andere Rheinseite zum Untersuchungsgefängnis Waaghof verhindert, um den Feierabendverkehr auf den Strassen nicht zu beeinträchtigen und eine Konfrontation vor dem Waaghof zu vermeiden.
Dürr sagte weiter, dass die Einsatzleitung per Megafon und auch im persönlichen Kontakt versucht habe, mit den Demonstranten Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen die Route abzusprechen. Dass es zum Einsatz von «Kollektivmitteln» (sprich Gummigeschossen) gekommen sei, sei auf das Verhalten der Demonstranten zurückzuführen, die den Anweisungen und Warnungen der Polizei nicht Folge geleistet hätten, sagte Dürr.
Einsatz Migrationsamt rechtlich korrekt
Dürr verteidigte auch das Vorgehen des Migrationsamtes. Eine richterliche Genehmigung für die Personenkontrolle sei nicht notwendig gewesen, weil es sich bei der Matthäuskirche um einen öffentlich zugänglichen Raum handle, sagte Dürr. Korrekt vorgegangen sei das Migrationsamt auch mit der Verfügung, die acht Personen (bei sieben handelten die Basler Behörden im Auftrag anderer Kantone) im Rahmen des Wegweisungsvollzugs nach Dublin-Abkommen inhaftieren zu lassen.
Die Interpellantinnen erklärten sich mit Dürrs Antwort als nicht befriedigt.