Das Problem mit der rechtswidrigen Dienstwagen-Regelung bei den Polizeioffizieren war schon länger bekannt, sagt Baschi Dürr im Interview. Doch eine Lösung liess lange auf sich warten.
Wie die «Basler Zeitung» diese Woche bekannt gemacht hat, haben mehrere Kadermitglieder bei Kantonspolizei und Rettung von einer äusserst grosszügig ausgelegten Dienstwagen-Regelung profitiert. So verfügten die Offiziere beispielsweise über ein persönliches Fahrzeug, das sie auch für ihren Arbeitsweg und im Privaten nutzen durften. Ausserdem wurde bei der Fahrzeugwahl und -ausstattung zusätzlich auf die Wünsche der jeweiligen Angestellten eingegangen.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement von Baschi Dürr (FDP) gab daraufhin bekannt, diese Praxis nicht mehr weiterführen zu wollen. Die entsprechenden Kadermitarbeiter müssen künftig auf ihr persönliches Dienstfahrzeug verzichten. Im Interview erklärt Dürr, wie es so weit kommen konnte.
Baschi Dürr, verstehen Sie, dass die bekanntgewordenen Dienstwagen-Privilegien in der Öffentlichkeit für Verärgerung sorgen?
Ja, das kann ich verstehen. Wir anerkennen, dass diese jahrelange Regelung den kantonalen Bestimmungen nicht genügt. Deshalb sind wir ja auch daran, dies zu korrigieren.
Trifft es zu, dass die Dienstwagen-Regelung seit Jahrzehnten so gehandhabt wird?
Ja. Wann im Departement erstmals den Offizieren ein Dienstfahrzeug persönlich zugeteilt worden ist, weiss heute niemand mehr genau. Aber es geht bestimmt Jahrzehnte zurück.
«Wir haben nicht nur dieses eine Reglement angeschaut, sondern jedes einzelne. Das brauchte seine Zeit.»
Seit wann ist denn bekannt, dass die Regelung nicht gesetzeskonform ist?
Wir haben Ende 2013 damit angefangen, sämtliche departementsinternen Weisungen zu durchleuchten. Es ging darum, herauszufinden, welche Regelungen noch sinnvoll sind und welche allenfalls überarbeitet, präzisiert oder auch gestrichen werden sollen.
Und seit wann ist Ihnen bekannt, dass diese spezifische Regelung mit den Dienstwagen für Kader nicht dem Gesetz entspricht?
Dass die heutige Regelung die kantonalen Bestimmungen sehr weit interpretiert, haben wir bald nach der Überprüfung der verschiedenen Weisungen realisiert. Es folgten dann verschiedene Abklärungen, auch mit dem Zentralen Personaldienst. Schliesslich war klar, dass die heutige Regelung die Bestimmungen verletzt. Vor einigen Monaten haben wir entschieden, von den fest zugeteilten Fahrzeugen definitiv wegzukommen.
Haben Sie diesen Fehler selbst bemerkt oder wurden Sie durch die Finanzkontrolle darauf aufmerksam gemacht?
Wir sind im Rahmen unserer gesamthaften Überprüfung auf diese Problematik gestossen. Mit der Finanzkontrolle hat das nichts zu tun.
Sie haben vor drei Jahren damit angefangen, diese Weisungen und Spesenreglemente zu überarbeiten. Warum dauert es so lange bis Resultate vorliegen?
Wir haben sämtliche departementsinternen Weisungen durchleuchtet. Das war eine sehr grosse Arbeit. Die betroffene Weisung mit den Dienstwagen ist die letzte, die derzeit finalisiert wird. Danach ist dieses Projekt abgeschlossen.
Ausgerechnet bei Ihnen, der sich die Effizienz der Verwaltung auf die Fahne geschrieben hat, dauert die Überarbeitung eines Reglements drei Jahre.
Wie gesagt, wir haben nicht nur dieses eine Reglement angeschaut, sondern jedes einzelne. Das brauchte seine Zeit.
«Wir können doch nicht jede Veränderung einer internen Weisung kommunizieren.»
Haben Sie noch eine andere Weisung gefunden, die nicht gesetzeskonform ist oder die nun angepasst werden muss?
Wir haben zahlreiche Details geklärt und angepasst. Einen direkt so vergleichbaren Fall gab es nicht.
Jetzt sieht es so aus, als würden Sie diesen Missstand erst aufgrund des öffentlichen Drucks beheben.
Das kann ich nachvollziehen, trifft aber ganz klar nicht zu. Wir waren bereits vor den jüngsten Medienberichten daran, die betroffene Weisung zu überarbeiten. Der Beschluss, künftig auf persönlich zugeteilte Dienstfahrzeuge zu verzichten, ist vor einigen Monaten gefallen.
Warum haben Sie diesen Entscheid denn damals nicht kommuniziert?
Wir können doch nicht jede Veränderung einer internen Weisung kommunizieren. Da müssten wir unzählige Communiqués verschicken.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gibt auf Anfrage bekannt, dass sie in dieser Sache nicht tätig werden wird: «Allein gestützt auf die verschiedenen Medienmitteilungen ergibt sich kein hinreichender Tatverdacht zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens», sagt Sprecher Peter Gill. Die genaue Umstände, welche zu diesen Meldungen geführt haben könnten, würden jedoch abgeklärt werden.