Die Verwirrung im Departement Dürr hat sich gelegt, der Autor des kompromittierenden Protokolleintrages wurde gefunden. Sicherheitsdirektor Dürr hält trotzdem an seiner Verleumdungsklage fest.
Im Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) von Baschi Dürr hat sich der Staub wieder etwas gelegt. Am Donnerstag verlor das JSD kurzzeitig den Überblick über die Nachwehen eines Polizeieinsatzes vom Neujahrswochenende und verschickte innert kurzer Zeit zwei Medienmitteilungen, die sich gegenseitig widersprachen.
Die «Basler Zeitung» warf Dürr vor, die Räumung der illegalen Party in der St. Johanns-Vorstadt mittels «Duldungsbefehl» verhindert zu haben, und belegte dies mit einem Auszug aus einem offiziellen Dokument. Das JSD bestritt zunächst die Existenz dieses Dokumentes, musste aber kurz darauf einräumen, dass das Papier eben doch existiert. Dürr hielt daran fest, dass die von der BaZ zitierte Aussage inhaltlich trotzdem falsch sei. Gleichzeitig kündigte er an, Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht zu haben wegen Verleumdung.
«Falsche Interpretation» eines Polizisten
Ein Tag später ist wieder Ruhe eingekehrt, Dürr hat zusammen mit Polizeikommandant Gerhard Lips und dem Einsatzleiter Peter Kötter zum klärenden Gespräch geladen. «Wir wissen inzwischen, wie es zu dem falschen Protokolleintrag gekommen ist», sagt Polizeikommandant Gerhard Lips.
Er habe mit dem Autor, einem Polizisten aus der Fahndung, gesprochen. «Es gibt keinerlei Anlass, davon auszugehen, dass dieser falsche Eintrag bewusst oder gar mit böser Absicht geschrieben wurde.» Es handle sich dabei vielmehr um ein Missverständnis, das über Umwege Eingang in ein Einsatzjournal einer der zahlreichen Einheiten fand, die am besagten Wochenende im Einsatz waren. «Der betreffende Mitarbeiter hat eine gewisse Information, nämlich diejenige, dass Departementsvorsteher Dürr vom Einsatzleiter telefonisch über den Stand der Dinge in Kenntnis gesetzt wurde, mit unzulässigen Interpretationen versehen», sagt Lips.
Dürr hält an Anzeige fest
Auch wenn der Urheber des kompromittierenden Protokolleintrages nun bekannt ist, hält Dürr an seiner Verleumdungsklage gegen unbekannt fest:
«Ich will wissen, ob es auf dem Weg von meinem Telefonat mit Einsatzleiter Kötter bis zum besagten Protokolleintrag beziehungsweise bis zum Artikel in der ‹Basler Zeitung› zu strafrechtlich relevantem Verhalten gekommen ist. Die Situation wird derart verfälscht dargestellt, dass ich mich verleumdet fühle.»
Von einer Verschwörung in seinem eigenen Departement will Dürr jedoch nicht sprechen. «Es könnte ja auch sein, dass alles nur ein grosses Missverständnis ist», sagt er. Es sei jetzt an der Staatsanwaltschaft, mit einer Untersuchung diesbezüglich Klarheit zu schaffen.
Während diese Untersuchung erst langsam in Gang kommt, haben Dürr und sein Polizeikommandant Lips bereits erste operative Schlüsse gezogen. «Die Polizei generiert heute einen viel zu grossen und erst noch ungenügend strukturierten Papierberg», sagt Dürr. Auch gebe es kein vollständig integriertes System, in dem die Einsätze der verschiedenen Truppen einheitlich rapportiert, kontrolliert und konsolidiert werden könnten.
Der Regierungsrat werde deshalb hoffentlich bald über das Projekt «Kapo2016» entscheiden, in dessen Rahmen sämtliche interne Abläufe durchleuchtet werden sollen. «Es gibt heute bestimmte Vorgänge, die sechs Mal von Hand erfasst werden müssen. Dass es dabei zu Fehlern kommt, ist wenig erstaunlich», sagt Dürr.