Zur Kritik aus Bern, die Basler Lotteriegelder-Verordnung widerspreche Bundesrecht, mag sich das zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement nicht äussern. Amtsvorsteher Baschi Dürr reagiert mit einem trotzigen Spruch.
Seit letzte Woche das Schreiben aus Bern bei Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) auf dem Tisch gelandet ist, gibt man sich bei der Behörde kurz angebunden. «Wir bestätigen den Eingang eines Schreibens der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) und werden dieses im Detail prüfen», vermeldet das Departement «abschliessend».
Die Aufsichtsbehörde Comlot hatte gestützt auf juristische Abklärungen des Bundesamts für Justiz festgestellt, dass Basel-Stadt Bundesrecht verletzt, indem die Regierung Lotteriegelder auch an kommerzielle Veranstalter vergibt, die keine gemeinnützigen Interessen verfolgen. Mittels einer im Sommer eingeführten Klausel in der Swisslos-Verordnung betreibt die Verwaltung mit Hunderttausenden Franken unzulässiges Standortmarketing über sogenannte «Schwerpunktprojekte».
Wie ernst Amtsvorsteher Dürr die Angelegenheit nimmt, zeigte sich an der Verleihung des Basler Pop-Preises durch den Rockförderverein (RFV) am Mittwochabend. Der Verein sammelt derzeit via Crowdfounding Geld für einen Bandbus. Als die Rockförderer aufriefen, sich daran zu beteiligen, ertönte ein Zwischenruf aus dem Publikum: Baschi Dürr versprach 2000 Franken aus dem Swisslos-Fonds – dabei hat der RFV noch nicht einmal ein Gesuch eingereicht.
Auf der Traktandenliste
Auch das Parlament wird sich nun mit der rechtswidrigen Basler Verordnung auseinandersetzen, auch wenn der Grosse Rat laut Tobit Schäfer (SP), Präsident der Geschäftsprüfungskommission, keinen Einfluss nehmen kann auf Verordnungen der Regierung. Gleichwohl hat SVP-Grossrat Joël Thüring in der Bildungs- und Kulturkommission einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Regierung habe sich weit vom ursprünglichen Gedanken entfernt, wofür Lotteriegelder eingesetzt werden sollen, sagt Thüring.
Wenn grosse Summen in profitorientierte Veranstaltungen wie Musicals fliessen, fehle das Geld bei Kultur- und Sportprojekten, die die Unterstützung nötig haben: «Das ist unfair jenen gegenüber, die ein unterstützungswürdiges Projekt eingereicht haben und eine Ablehnung erhalten.»
Wenig Fingerspitzengefühl
Thüring verlangt von der Regierung die Verordnung so anzupassen, dass sie bundesrechtskonform ist. Dasselbe fordert SP-Grossrätin Franziska Roth, die den Umgang mit der jahrelangen Kritik an fragwürdigen Geldvergaben kritisiert: «Ich bin enttäuscht, dass die Regierung bei der Anpassung der Verordnung wenig Fingerspitzengefühl gezeigt hat und die kritische und auch bemängelte Vergabepraxis nicht änderte, sondern legitimierte.»
Allerdings waren es die Parlamentarier selber, die der Regierung nahegelegt hatten, die Verordnung an die Vergabepraxis anzupassen. Die Finanzkommission verlangte letztes Jahr angesichts der Kontroverse um Swisslos-Zustüpfe an die Wehrmännerentlassung oder das Musikantenstadl von der Regierung, die «Verordnung den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen».
Auch Baselland unterstützt kommerzielle Veranstalter
Kommerzielle Veranstaltungen, namentlich die Swiss Indoors und die Baloise Session, erhalten auch Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Baselland. In der Verordnung des Landkantons sind kommerzielle Veranstalter indes nicht explizit ausgeschlossen.
Die beiden genannten Veranstaltungen sind aber die einzigen kommerziellen Anlässe. Die allermeisten Vergabungen – darunter finden sich viele namhafte Beträge an baselstädtische Institutionen – lassen sich problemlos als «gemeinnützig» bezeichnen.