Basel-Stadt würde von der neuen Erbschaftssteuer profitieren

Die meisten Baslerinnen und Basler würden nach einem Ja zur SP-Initiative keine Erbschaftssteuern mehr zahlen. Trotzdem erhielte der Kanton mehr Einnahmen.

Die nationale Erbschaftssteuer funktioniert nach dem Motto: Von ganz wenigen ganz viel nehmen. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die meisten Baslerinnen und Basler würden nach einem Ja zur SP-Initiative keine Erbschaftssteuern mehr zahlen. Trotzdem erhielte der Kanton mehr Einnahmen.

Es ist ein Fall, der häufig vorkommt: Die verstorbene Tante hinterlässt einige Tausend Franken, davon müssen die Hinterbliebenen dann Erbschaftssteuern zahlen. So ist es derzeit in fast allen Kantonen. In Basel-Stadt gehen bei einer Erbschaft an nicht verwandte Personen bis zu 50 Prozent an den Staat. In anderen Kantonen ist es bei Weitem weniger.

In Basel werden alle Erbschaften besteuert, die über 2000 Franken liegen. Von der Steuer befreit sind die direkten Nachkommen (Kinder) oder Ehepartner. Laut einer älteren Studie gehen etwa 75 Prozent aller Erbschaften an diese Erb-Gruppen. Daraus lässt sich schliessen: Etwa ein Drittel aller Erbschaften im Kanton Basel-Stadt sind derzeit von der Erbschaftssteuer betroffen.

Deutlich weniger Personen betroffen

Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 14. Juni zur Erbschaftssteuerinitiative Ja sagen, wäre noch ein viel kleinerer Teil der Bevölkerung betroffen. Es würden dann nur noch Nachlässe über zwei Millionen Franken besteuert. Laut Vermögensstatistik haben etwa 2 Prozent der Bevölkerung in Basel-Stadt ein Vermögen über zwei Millionen Franken. Nur diese Personen wären bei einem Erbschaftsfall betroffen.

Es seien sogar noch weniger Personen, die von einer nationalen Erbschaftssteuer betroffen wären, erklärte SP-Nationalrat Beat Jans am Montag an der Medienkonferenz zur Erbschaftssteuer. Genau genommen liege der Freibetrag bei Ehepartnern bei vier Millionen, da Ehepartner von der Erbschaftssteuer befreit seien. Wenn der Mann stirbt und ein Vermögen von vier Millionen Franken vererbt, hinterlässt er der Partnerin in der Regel die Hälfte seines Vermögens, also zwei Millionen steuerfrei, die restlichen zwei Millionen gehen beispielsweise an die Kinder – ebenfalls steuerfrei. 

Erbschaftssteuer soll AHV-Defizit stopfen

Das wichtigste Argument ist für Jans, mit den Erbschaftssteuern die AHV zu sanieren. Der Bundesrat schätzt, dass bis 2030 ein Acht-Milliarden-Defizit in der AHV klafft. Die Erbschaftssteuer biete die Chance, dieses Loch zu stopfen. «Entweder zahlen die zwei Prozent der Reichsten dafür oder wir alle», sagt Jans.

Der Ökonom Marius Brülhart von der Universität Lausanne rechnet vor, wie viel eine nationale Erbschaftssteuer einbringen könnte: Er kommt auf sechs Milliarden Franken pro Jahr. Zwei Drittel davon, also vier Milliarden würden in die AHV fliessen. Ein Drittel der Einnahmen ginge an die Kantone.

 

2013 nahm der Kanton Basel-Stadt knapp 70 Millionen an Erbschaftssteuern ein. Die Einnahmen sind laut Kaspar Sutter, Sprecher der Finanzdirektion, «naturgemäss sehr volatil».

54 Millionen Franken würden an Basel-Stadt gehen.

Im Durchschnitt der letzten acht Jahre liegen die Einnahmen durch Erbschaftssteuern bei 36 Millionen Franken. Mit einer nationalen Steuer wären die Einnahmen höher. Falls, wie Brülhart prognostiziert, sechs Milliarden Franken Erbschaftssteuern fliessen, würden jährlich zirka 54 Millionen davon an den Kanton Basel-Stadt gehen. Denn: In Basel leben laut Vermögensstatistik des Bundes 2,7 Prozent der Bevölkerung mit einem Vermögen über zwei Millionen Franken.

Zürich kriegt am meisten

Der Kanton Zürich würde noch viel mehr erhalten. Dort leben rund 30 Prozent aller Personen in der Schweiz mit einem Vermögen über zwei Millionen Franken. Deshalb würde Zürich am meisten Einnahmen durch die nationale Erbschaftssteuer generieren; auf die wohlhabende Bevölkerung heruntergerechnet, würde der Kanton Zürich damit etwa 560 Millionen Franken erhalten.

Die Initiative funktioniert ganz nach dem Motto: Von ganz wenigen ganz viel nehmen. Am 14. Juni wird sich zeigen, ob die Stimmbevölkerung dieses Motto auch gutheisst.

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