Die Baselbieter Regierung krebst zurück und verzichtet vorerst auf die höchst umstrittene Streichung der Subventionen an das U-Abo. Dies geht aus dem Entwurf für den neuen Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr hervor.
Es war rasch klar, dass sich diese Sparmassnahme zum Rohrkrepierer entwickeln wird. Die Ankündigung der Baselbieter Regierung, die Subventionen an das «Auslaufmodell» U-Abo zu streichen, löste einen Sturm der Empörung aus. Und die Sammlung von Unterschriften für eine Initiative mit dem Titel «Ja zum U-Abo», die innert nur gerade 35 Tagen zustande kam.
Nun krebst die Baselbieter Exekutive zurück, wie die «Basellandschaftliche Zeitung» berichtet. Die Zeitung beruft sich auf einen Passus im «Generellen Leistungsauftrag (GLA) für den Öffentlichen Verkehr für 2018 bis 2021», den die Regierung diese Woche in die Vernehmlassung geschickt hat.
Versteckt in einem Nebensatz
Die «Basellandschaftliche Zeitung» hat sehr genau hingeschaut, denn bei einem oberflächlichen Durchblättern des 70-seitigen Entwurfs erschliesst sich diese Tatsache nicht. So ist auf Seite 51 nach wie vor von der Streichung der Subventionen die Rede:
«Eine dieser Massnahmen ist die Abschaffung der U-Abo-Subventionen für den Kanton Basel-Landschaft. Vorgesehen ist, dass die Subvention von CHF 25.-, die der Kanton an jedes Monatsabonnement bezahlt, zukünftig durch die U-Abo-Besitzer selber bezahlt wird.»
Eine Seite weiter hinten folgt aber der leise Rückzug:
«Die Aufhebung dieser U-Abo-Subvention (wie auch eine Anpassung der Subventionshöhe) bedarf einer Anpassung der TNW-Vereinbarung und damit der Zustimmung aller im TNW vertretenen Parteien.»
Und diese Zustimmung liess sich offenbar nicht im Sinne der Baselbieter Regierung erzielen:
«Gespräche auf Regierungs- wie auch auf Fachebene haben schnell zur Einigkeit geführt, wonach (…) nicht die Aufhebung der U-Abo-Subventionen, sondern eine Steigerung des im TNW vergleichsweise sehr tiefen Kostendeckungsgrades im Vordergrund stehen muss.»
Machtwort der Bevölkerung gefragt
Die erwähnte Steigerung des Kostendeckungsgrades hat zur Folge, dass die Abo-Preise erhöht werden sollen. Im Leistungsauftrag ist die Rede von regelmässigen Anpassungen der Tarife an die Teuerung und an die Mehrkosten, die durch neue Angebote im öffentlichen Verkehr entstehen. Das ist mehr als nur eine Absichtserklärung. Denn der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) hat bereits angekündigt, dass die Preise für Abos und Einzelfahrkarten im Dezember erhöht werden.
Gegenüber der «Basellandschaftlichen Zeitung» geben sich die U-Abo-Initianten erfreut über die Ankündigung, auf eine Streichung der U-Abo-Subventionen zu verzichten. Ihre Initiative werden sie aber nicht zurückziehen. «Es braucht nun ein Machtwort der Bevölkerung», lässt sich Komiteepräsident Lukas Ott in der «Basellandschaftlichen Zeitung» zitieren.