Die Basler Gerichte weisen im Kantonsbudget 2017 einen Zuwachs um 16,1 Stellen aus. Das ist auffallend viel, was die Finanzdirektorin Eva Herzog zu einer kritischen Bemerkung veranlasste. Der Grossteil, nämlich elf der zusätzlichen Stellen, gehen auf das Konto eines neuen gerichtseigenen Zustelldienstes für Betreibungsurkunden.
Bislang wurden die Betreibungsurkunden durch die Post versandt, die dafür unter dem Titel «Juristische Urkunden mit Spezialzustellung» eine spezielle Dienstleitung im Angebot hat. Das Spezielle daran ist, dass die Pöstler sich nicht nur zu den üblichen Morgenstunden auf den Weg machen, sondern auch zu Randzeiten, wenn die Adressaten besser persönlich erreichbar sind. «Die hohen Zustellquoten reduzieren Ihren administrativen Aufwand und dadurch Ihre Kosten», schreibt die Post auf ihrer Website.
Schlechte Erfahrungen
Die Basler Gerichte – oder genauer das ihnen unterstellte Betreibungsamt – hat nun offensichtlich schlechte Erfahrungen mit der Post gemacht. «Der Grund für die Umstellung (auf den eigenen Zustelldienst, Anm. d. Red.) liegt in der Unzuverlässigkeit der Postzustellungen bei gleichzeitig gestiegenen Gebühren», heisst es in einer Medienmitteilung des Gerichtsrats. «Viele Betreibungsurkunden werden von der Post als angeblich unzustellbar zurückgeschickt oder gehen sogar verloren.»
Bisher mussten laut Angaben des Gerichtsrats 18 Prozent aller Betreibungsurkunden (2015 waren es insgesamt rund 76’000) an die Polizei weitergeleitet werden. Und pro Monat musste das Betreibungsamt im Schnitt fünf verloren gegangene Betreibungsurkunden neu ausfertigen.
Die Post weiss von nichts
Bei einer Nachfrage bei der Medienstelle der Post stiess die TagesWoche auf Erstaunen. «Wir hatten bis anhin keine Kenntnis davon, dass die Basler Gerichte unzufrieden sind mit der Zustellung der Betreibungsurkunden», sagt Mediensprecherin Jacqueline Bühlmann. «Wir hätten den konkreten Fall mit dem Kunden untersucht, wenn er an uns gelangt wäre.»
Gabrielle Kremo, Medienbeauftragte des Appellationsgerichts, gibt zu, dass hier bei der Kommunikation nicht alles rund verlaufen sei. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Umstellung auf einen eigenen Zustelldienst nicht prinzipiell als Misstrauensvotum an die Adresse der Post zu verstehen sei. «Angestellte des Betreibungsamtes könnten sich auf die Aufgabe der Zustellung von Betreibungsurkunden konzentrieren und entsprechend geschult werden», sagt sie. «Ferner würden sich Angestellte des Betreibungsamtes zweifellos mehr mit der Aufgabe der Zustellung von Betreibungsurkunden identifizieren.»
Eigener Zustelldienst billiger
Die Gerichte haben einen eigenen Zustelldienst bereits in einem Pilotbetrieb von November 2014 bis 2015 getestet und dabei offenbar gute Erfahrungen gemacht, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht. «Der Pilotbetrieb führte zu einer signifikant höheren Zustellquote von knapp 96 Prozent», heisst es.
Zudem geht der Gerichtsrat davon aus, dass ein eigener Zustelldienst billiger ist als eine Übertragung dieser Aufgabe an die Post. So rechnet er mit Gesamtkosten von 1,25 Millionen Franken für den eigenen Zustelldienst – allerdings ohne die einmaligen Kosten für die Umstellung. Die bisherige Zustellung durch die Post und Polizei kostete 1,79 Millionen Franken (Stand 2014).