Basler Grossrätinnen reagieren auf Kritik an Tagesheim-Vermittlung

Die Kritik am Basler System mit den Kinderbetreuungsplätzen reisst nicht ab. Gleich zwei SP-Grossrätinnen reichen am kommenden Mittwoch Interpellationen zu diesem Thema ein. Auch wegen eines Artikels der TagesWoche.

Tagesbetreuung von Kindern: Nicht nur die Quantität, auch die Qualität des Angebots sollte stimmen. (Bild: Eckehard Schulz/AP Photo)

Die Kritik am Basler System mit den Kinderbetreuungsplätzen reisst nicht ab. Gleich zwei SP-Grossrätinnen reichen am kommenden Mittwoch Interpellationen zu diesem Thema ein. Auch wegen eines Artikels der TagesWoche.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Regierungsrat mit kritischen Fragen zu der Tagesheim-Vermittlungstelle des Kantons Basel-Stadt befassen muss. Doch bisher wimmelte er diese Fragen stets in wohl formuliertem Amtsdeutsch ab. So, als vor zwei Jahren die damalige SP-Grossrätin Anita Heer in einer Interpellation von der Regierung wissen wollte, was diese zu tun gedenke, damit Eltern für ihr Kind einen Betreuungplatz innert der gesetzlich garantierten Wartezeit von drei Monaten erhielten. Sie höre immer wieder Klagen, schrieb Heer, dass das trotz fristgerechter Anmeldung bei der Vermittlungsstelle nicht klappe. Die Regierung sehe keinen Handlungsbedarf, lautete die Anwort. Denn: Wenn es länger gedauert habe, hätten die Eltern entweder die erforderlichen Unterlagen «nicht fristgerecht eingereicht», oder sie wünschten einen Platz in einem «speziellen Tagesheim», oder sie haben einen angebotenen Platz «abgelehnt». Kurz: Die Eltern sind selber schuld.

Klare Antworten gefordert

Ebenso kritikresistent reagierte man, als die TagesWoche vor einem Monat das zuständige Erziehungsdepartement (ED) mit ähnlichen Erfahrungsberichten von Eltern konfrontierte. Als zu Unrecht erhobene Vorwürfe, beurteilte der Beamte beim ED die Klagen der Eltern. Doch der Artikel der TagesWoche scheint trotzdem – oder vielleicht gerade wegen der lapidaren Ausreden von offizieller Stelle – etwas bewirkt zu haben. Ob es der Regierung passt oder nicht, sie muss sich erneut mit dem Thema Kinderbetreuung befassen. Sich damit zu brüsten, als einziger Kanton in der Schweiz den Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in der Verfassung festgeschrieben zu haben, reicht eben nicht. Man muss diese Plätze auch bieten.

Am kommenden Mittwoch werden deshalb gleich zwei SP-Grossrätinnen je eine Interpellation einreichen, bei denen sie die Regierung um Anworten zur Basler Praxis in Sachen Betreuungsplätzen bitten. Während Beatriz Greuter noch einmal betreffend Vermittlung und Zuteilung der Plätze nachbohrt, weist Dominique König auf das Bedürfnis nach Tagis hin, die auch in Randzeiten eine Kinderbetreuung anbieten (siehe pdf auf der Rückseite dieses Artikels). König bezieht sich dabei auch auf Aussagen von Eifam, der Organisation alleinerziehender Eltern, wonach das Bedürfnis nach solchen Plätzen eindeutig gestiegen sei. Es handelt sich dabei gemäss Eifam vor allem um alleinerziehende Mütter ohne familiäres Netzwerk, auf das sie zurückgreifen können.

Was stimmt nun?

König schildert in ihrer Interpellation das Beispiel einer jungen Mutter, die, um ihre Ausbildung zur Coiffeuse absolvieren zu können, auf einen solchen Betreuungsplatz angewiesen ist. Sie müsse sich privat organisieren, beschied man der Frau bei der Vermittlungsstelle. Auf einen Anzug aus dem Jahr 2009 der SP-Grossrätin Franziska Reinhard und Konsorten, mit dem die Grossräte auf eben diese Notwendigkeit hingewiesen hatten, berichtete der Regierungrat in seiner Antwort Ende 2011 jedoch vom Start eines Pilotprojekts im Kinderhaus St. Jakob, das verlängerte Öffnungszeiten anbiete. Umso erstaunlicher, dass die Vermittlungsstelle die junge Mutter nicht über dieses Projekt informierte. «Die eine Hand weiss offenbar nicht, was die andere tut», sagt Dominique König. Deshalb nun diese Interpellation, so die SP-Grossrätin, mit ihr soll endlich Klarheit geschaffen werden.

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