Die Basler Regierung tritt im Dreierpack an, um für den Gegenvorschlag zur Mieterverbandsinitiative zu werben.
Es sei wohl etwas ungewöhnlich, dass sich die Regierung gleich zu dritt zu einer Abstimmungsvorlage äussere, sagte Regierungspräsident Guy Morin an der am Donnerstag einberufenen Pressekonferenz. Nebst Morin waren die Finanzvorsteherin Eva Herzog, sowie der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements, Hans-Peter Wessels, angetreten, um via Medien bei der Bevölkerung für ein Ja zum Wohnraumfördergesetz (WRFG) zu werben.
Zum einen, so Morin weiter, seien diese drei Departemente – die Präsidialabteilung, das Baudepartement, sowie das Finanzdepartement – massgeblich an der Erarbeitung des Gegenvorschlags zur Mieterverbandsinitiative (detaillierte Ausführung des WRFG siehe Rückseite des Artikels) beteiligt gewesen, zum anderen seien auch hauptsächlich diese in die Umsetzung des Volksentscheids involviert.
«Basel braucht mehr Wohnungen!»
Aber vor allem gehe es hier um eine ganz wichtige Abstimmung: um die Bereitstellung von genügend Wohnraum, der den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entspreche. Letztlich träten die drei Regierungsräte hier an für diese Kernbotschaft: «Basel braucht mehr Wohnungen!» Wolle man nicht irgendwann Verhältnisse wie in Zürich oder Genf haben, wo die Mietpreise in den letzten Jahren in die Höhe geschossen sind, benötige der Kanton Basel-Stadt die nächsten zehn Jahre rund 4400 zusätzliche Wohnungen.
Um das oft gehörte Argument, neue Wohnungen seien zu teuer, gleich zu bodigen, sagte Eva Herzog: «Man kann die Mietpreise auch aufgrund von Angebot und Nachfrage erhöhen.» Wenn die Angebote auf dem Wohnungsmarkt immer weniger würden, könne ein Vermieter auch für eine Lotterwohnung viel verlangen. Man teile denn auch die Zielsetzung des Mieterverbands, sagte Morin, Wohnraum für alle, also auch günstigen, zu schaffen. Aber die Initiative schiesse am Ziel vorbei, mit dieser gäbe es weniger statt mehr Wohnungen. Zudem entstünden durch die Schaffung von Zonen für günstigen Wohnraum «gute» und «schlechte» Wohngegenden.
Bessere Bedingungen für gemeinnützigen Wohnungsbau
Um betreffend günstigen Wohnraum der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist einer der drei Säulen, auf denen der Gegenvorschlag beruht, die «Förderung von gemeinnützigem Wohnraum». So sollen Wohngenossenschaften oder Stiftungen künftig zinsvergünstigte Darlehen für Neu- und Umbauprojekte erhalten, ausserdem will der Kanton Bürgschaften für sie übernehmen, was ihnen bei den Banken einen günstigeren Zins einbringt. Weiter im Massnahmenpaket vorgesehen sind 20 Millionen, mit denen der Kanton Areale und Liegenschaften erwerben kann, um sie dann Organisationen des gemeinnützigen Wohnbaus im Baurecht abzugeben. Ausserdem sollen ihnen Steuererleichterungen gewährt werden.
Auch mit der zweiten Säule will man offensichtlich die soziale Ausrichtung des Wohnbaufördergesetzes zeigen: Denn diese ist auf die sogennant benachteiligten Menschen, wie Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger, ausgerichtet. So soll der Kanton durch das neue Gesetz bemächtigt werden, diesen Personen gezielt günstigen Mietwohnungen bereitzustellen. Bereits erhöht wurde das Budget für die Familienmietzinsbeiträge.
Weniger bürokratische Hürden
Bei der dritten Säule sollen dann mit «verbesserten Rahmenbedingungen und Anreizen» auch noch die «gewöhnlichen» Bauherren wie private Investoren, Pensionskassen usw. zum Zug kommen – damit diese weiterhin in den Wohnungsbau investieren und für den zusätzlich geforderten Wohnraum sorgen. Es gelte, sagte Hans-Peter Wessels, «bürokratische Hürden abzubauen, die so oft sinnvolle Massnahmen wie die Umwandlung einer Wohnungen in eine Kita erschweren bis verunmöglichen».
Das jetzige Gesetz über Abbruch und Zweckentfremdung (GAZW) stamme aus den 70er-Jahren und sei damals auch sinnvoll gewesen, um den spekulativen Auswüchsen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen. Aber es sei nicht mehr zeitgemäss. Selbstverständlich brauche es weiterhin den Schutz von Wohnraum durch Zweckentfremdung, deshalb sei im neuen Gesetz klar geregelt, wofür eine Wohnung umgewandelt werden dürfe. Auch den umstritten Punkt des erleichterten Abbruchs nahm Wessels nochmals auf: Ein Abbruch werde nur bewilligt, wenn danach mindestens gleichviel Wohnraum entstehe.
Kurz: Gemäss der Regierung ist das Wohnbaufördergesetz klar die bessere Lösung, um der Wohnknappheit zu begegnen als die Mieterverbandsinitiative. Die Stimmbürger entscheiden am 22. September, ob sie diese Meinung teilen.