Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft doch noch in der undurchsichtigen Geschichte um Gesamtarbeitsverträge im Baselbieter Maler- und Gipser-Gewerbe. Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, kurz Kiga, hat am Dienstag eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
Im Fokus der Vorwürfe stehen Verantwortliche des Maler- und Gipserverbandes sowie der Gewerkschaften. Den sogenannten Sozialpartnern wird unterstellt, trotz ungültigen Gesamtarbeitsverträgen jahrelang Beiträge in Millionenhöhe von den Firmen und dem Steuerzahler kassiert zu haben – für ein Kontrollregime, das vermutlich ohne Rechtsgrundlage war. Unia und Wirtschaftskammer weisen die Vorwürfe zurück.
Verdacht auf Begünstigung
Letztes Jahr stoppte das Kiga die Sozialpartner und schaute sich den GAV-Murks genau an. Seither läuft die Aufarbeitung der Geschehnisse. Im Raum stehen finanzielle Rückforderungen und strafrechtliche Untersuchungen wegen des Verdachts auf Urkundendelikte und Betrug.
Die daraus resultierende Strafanzeige lag wochenlang auf Eis. Deshalb sieht sich der verantwortliche Regierungsrat, SVP-Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber, harten Anschuldigungen aus der eigenen Direktion ausgesetzt: Weber habe sich möglicherweise der Begünstigung schuldig gemacht, weil er die Betroffenen über die Anzeige in Kenntnis gesetzt haben soll sowie die Herausgabe von Dokumenten zuhanden der Angeschuldigten verlangt habe. Zudem habe er juristisch heikle Gespräche zwischen Kiga und den Sozialpartnern angeordnet.
Darüber berichteten Basler Medien, darunter die TagesWoche, am Montag mit Verweis auf Dokumente interner Juristen.
Viele Worte, wenig Transparenz
Am Mittwoch versuchte Weber den Befreiungsschlag. Im Liestaler Hotel Engel erklärte er sich ausführlich – aber ohne an den entscheidenden Stellen Transparenz zu schaffen.
Seine Juristen hätten die ganze Sache schlicht «falsch verstanden», erklärte Weber. Es sei nie beabsichtigt gewesen, «Verhandlungen über die strafrechtlichen Fragen zu führen». Es sei nur um die Klärung offener Fragen des Kantons gegangen. Aber auch um eine Würdigung der Position der Gegenseite: «Die Argumente der Sozialpartner sind nicht a priori abzulehnen.»
Diese klärende Sitzung, sagte Weber, sei nun gestrichen worden. Ebenfalls würden keine internen Untersuchungsunterlagen an Beschuldigte und deren Vertreter zugestellt. Beides wurde von Webers Hausjuristen in einer Aktennotiz scharf kritisiert, weil so eine mögliche Strafuntersuchung sabotiert werden könnte.
Dass diese angestrengt wird, weiss Weber schon eine ganze Weile. Am 12. März informierte ihn das Kiga über die Notwendigkeit einer Anzeige. Mitte April gab er den Auftrag an den Rechtsdienst der Regierung, eine eigene juristische Überprüfung anzustrengen. Einen Monat später lag das Gutachten des regierungsrätlichen Rechtsdienstes vor: Ja, es besteht eine Anzeigenpflicht.
Weber trug diese Informationen dann in die Gesamtregierung. «Auch dort hat es schliesslich zwei Juristen», erklärte Weber vor den Medien. Er meint Baudirektorin Sabine Pegoraro (FDP) und Finanzdirektor Anton Lauber (CVP). Die Regierung entschied im Widerspruch zum eigenen Gutachten, die Anzeige sei vorerst nicht einzureichen.
Ob es inhaltliche Argumente gegen das Gutachten gab, sagte Weber nicht. Diese wären aber entscheidend, um bewerten zu können, ob die Regierung die Strafuntersuchung verschleppte oder berechtigte Bedenken hegte. Weber erklärte bloss vage: «Weil es sich um ein hochpolitisches Umfeld handelt, ist ein vorsichtiges Vorgehen angezeigt. Wir haben Erfahrungen mit falschen Anschuldigungen und daraus entstehender Rufschädigung.»
Weber findet, nicht er habe die Strafanzeige torpediert, sondern die Regierung.
Was Weber damit sagen wollte: Nicht er habe die Strafanzeige gegen die guten Freunde von der Wirtschaftskammer und deren Umfeld torpediert, sondern die Regierung.
Unklar bleibt, was an dem ominösen Jahresbilanzgespräch zwischen Weber und der für die Einhaltung des GAV zuständigen Kontrollstelle AMKB am 13. Juni passierte. Die Sitzung brachte Weber den Vorwurf der Begünstigung ein, weil offen über die Strafanzeige gesprochen wurde. Weber will weder verraten, wer an dieser Sitzung dabei war noch das Beschlussprotokoll veröffentlichen: «Es handelt sich um ein laufendes Verfahren.»
Wurde die Anzeige deshalb kurz vor der Pressekonferenz eingereicht, obwohl sie zuvor monatelang verschleppt wurde? Nein, sagt Thomas Weber: «Sie wurde jetzt eingereicht, um nicht den Anschein zu erwecken, es könnten unzulässige Absprachen erfolgen.»
Zugleich eröffnet das Kiga ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen den Maler- und Gipserverband (Wirtschaftskammer) sowie die Gewerkschaften. Dabei geht es um Rückforderung der kantonalen Beiträge an die mutmasslich unzulässigen Arbeitsmarktkontrollen.
Weber sieht sich als Opfer einer konzertierten Kampagne gegen seine Person und die Sozialpartner.
Nicht lange muss Weber überlegen, um die aus seiner Sicht Schuldigen des Debakels zu finden: Jene Personen, welche die Missstände ans Licht gebracht haben. «Ich habe mich gefragt: Cui bono? Wem nützt es?», sagte Weber, der von einer konzertierten Kampagne gegen seine Person und die Sozialpartner spricht. Weber wird eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einreichen.
Es wartet also reichlich Arbeit auf die Baselbieter Staatsanwaltschaft. Diese hat angekündigt, einen ausserordentlichen Staatsanwalt mit den Ermittlungen gegen Thomas Weber zu betrauen. Dabei geht es um weit zurückreichende Vorwürfe, wiederum im Sumpf der Arbeitsmarktkontrollen: Wiederholt wurde die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton verletzt, ohne dass die Behörden intervenierten.
Ein weiteres Verfahren gegen Weber wegen des Verdachts auf Begünstigung könnte bald dazukommen: Die Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, die neusten Informationen würden gerade überprüft. Auch in diesem Fall würde ein ausserkantonaler Staatsanwalt die Untersuchung leiten.
Ist Weber darüber und wegen seiner Wiederwahl nächstes Jahr besorgt? «Wenn ich nicht mehr schlafen kann, habe ich ein Problem. Die letzten beiden Nächte habe ich gut geschlafen», sagte der SVP-Mann mit müdem Gesicht.