Bei Rot rechts abbiegen: Velofreundliche Lichtsignale sind ein Erfolg

Zwei Jahre lang hat Basel velofreundliche Lichtsignale getestet. Im Dezember 2016 endete der Pilotversuch. Erste Auswertungen zeigen: Die neue Signalisation funktioniert und wird deshalb bis auf Weiteres beibehalten.

Dieser Velofahrer machts vor: Bei diesen gekennzeichneten Ampeln dürfen Sie auch bei Rot rechts abbiegen. 

(Bild: zvg)

Zwei Jahre lang hat Basel velofreundliche Lichtsignale getestet. Im Dezember 2016 endete der Pilotversuch. Erste Auswertungen zeigen: Die neue Signalisation funktioniert und wird deshalb bis auf Weiteres beibehalten.

An zwölf Standorten in Basel durften die Velofahrer während der letzten zwei Jahre auch bei Rotlicht rechts abbiegen. Ein kleines Schild neben der Ampel kennzeichnete die ausgewählten Kreuzungen. Knapp 40’000 Velofahrer zählte das Amt für Mobilität während der Testphase. Von den 17’000 Rechtsabbiegern nutzten 6000 den neu geschaffenen Vortritt. 

Zusätzlich schuf das Amt eine sogenannte Fussgänger- und Velophase: An der Kreuzung von Mülhauser- und Elsässerstrasse wurde ein gelber Warnblinker montiert, der es den Velofahrern erlaubte, die Kreuzung gemeinsam mit den Fussgängern zu überqueren. 

Unfälle zwischen Radfahrern und Fussgängern gab es bei beiden Versuchstypen nicht. Zwar wurde vereinzelt der Fussgänger-Vortritt ignoriert, doch ist der Prozentanteil verschwindend klein. Zwei Pilotstandorte fürs Rechtsabbiegen (Leonhardsstrasse/Steinengraben und Dornacherstrasse/Bruderholzstrasse) mussten dennoch fürs Erste aufgegeben werden. Grund dafür seien laut Medienmitteilung «bauliche Anpassungen», die für einen optimalen Ablauf notwendig wären. Bei der Dornacherstrasse würden diese Änderungen Parkplätze kosten. 

Basel nimmt Vorreiterrolle in der nationalen Veloförderung ein

Das Amt für Mobilität werde nun bis im April dem Bundesamt für Strassen (Astra) einen Bericht zum Pilotversuch zur Prüfung vorlegen. Ziel sei, das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velos sowie die kombinierte Fussgänger- und Velophase neu in das Schweizer Strassenverkehrsrecht aufzunehmen: Bei positiven Ergebnissen wolle der Kanton Basel-Stadt dies beantragen. Damit zeigt sich der Kanton schweizweit in einer Vorreiterrolle, was die Veloförderung anbelangt. 

Gemäss dem Basler Amt sei allerdings kein generelles Rechtsabbiegen bei Rot für Velos vorgesehen. Vielmehr wolle man einen klaren Kriterienkatalog, der vorgibt, wann ein Abbiegen bei Rot möglich ist – zum Beispiel mit oder auch ohne Velostreifen.

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