Besetzung Hardstrasse: Warum wurden die Häuser so rasch geräumt?

Bei der Räumung der besetzten Häuser an der Hardstrasse im August habe die Polizei gesetzlich richtig gehandelt. Dies stellte Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr in der knappen Antwort auf eine entsprechende Interpellation fest.

Trotz jahrelangem Leerstand sofort geräumt: Die nur kurz besetzten Häuser an der Hardstrasse 112 bis 116.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Bei der Räumung der besetzten Häuser an der Hardstrasse im August habe die Polizei gesetzlich richtig gehandelt. Dies stellte Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr in der knappen Antwort auf eine entsprechende Interpellation fest.

SP-Grossrätin Tanja Soland trug die Kurzzeit-Besetzung der Häuser an der Hardstrasse 112 bis 116 mit einer Interpellation ins Kantonsparlament. 15 Jahre stünden die Häuser bis jetzt schon leer. «Daher irritiert es ausserordentlich, dass ein Strafantrag gegen die Häuserbesetzung bereits wenige Stunden später bei der Polizei eingereicht wurde», schreibt die Interpellantin.

Soland wollte nun von der Regierung unter anderem wissen, warum die Polizei so schnell eingegriffen habe und nicht zuerst das Gespräch mit den Besetzern gesucht wurde. Weiter fragt sie nach, ob der Liegenschaftsbesitzer von der Polizei auf die Besetzung aufmerksam gemacht worden sei: «Wurde den Liegenschaftsbesitzern nahegelegt, einen Strafantrag zu stellen?» Und: «Wie konnte der gültige Strafantrag der Liegenschaftsbesitzer so schnell bei der Polizei eintreffen?»

Polizei machte auf Besetzung aufmerksam

Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr gab zu, dass die Polizei die Liegenschaftsbesitzer auf die Besetzung aufmerksam gemacht habe und darauf dass ein Strafantrag für die Räumung nötig sei. Es hätten auch Gespräche zwischen der Polizei und den Besetzern stattgefunden, die sich aber lediglich auf die Aufforderung zum Verlassen der Liegenschaft beschränkten.

Dürr wies weiter darauf hin, dass die Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung mehrfach in den Kontakt mit dem Liegenschaftsbesitzer getreten sei. Zum Inhalt und zu den Resultaten der Kontaktaufnahme sagte er nichts. Die Frage, ob Basel wie Zürich eine Regelung kenne, wonach besetzte Häuser nur dann geräumt werden, wenn eine Abbruchbewilligung oder eine gesicherte Neunutzung vorhanden ist, beantwortete Dürr mit einem knappen Nein.

Interpellantin Soland enttäuscht

Interpellantin Tanja Soland zeigte sich «sehr enttäuscht» von Dürrs knapper Antwort. In Zeiten eines Wohnungsnotstands könnte oder sollte die Regierung mehr Engagement für eine allenfalls auch vorübergehende Nutzung leerstehender Häuser und Wohnungen zeigen. Die SP werde sich dafür engagieren, dass Basel-Stadt die Praxis aus Zürich, welche die Besitzer leerstehender Häuser strenger in die Pflicht nehme, übernehmen werde.

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