Bisher drei Einsätze eines Imsi-Catchers in Basel

Ein Regierungsbericht erlaubt erstmals – einige wenige – Einblicke in die Überwachungspraxis der Basler Staatsanwaltschaft.

Vier Einsätze eines Imsi-Catchers liess sich die Basler Staatsanwaltschaft seit 2013 gemäss eigener Aussage bewilligen. Nur drei davon seien jedoch effektiv durchgeführt worden.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Ein Regierungsbericht erlaubt erstmals – einige wenige – Einblicke in die Überwachungspraxis der Basler Staatsanwaltschaft.

Bislang hielt sich die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt (Stawa) bedeckt, was den Einsatz hochmoderner und juristisch umstrittener Überwachungstechnologien betrifft. Nur wenig war von den Ermittlern der Stawa beispielsweise darüber zu erfahren, wie in Basel mit dem sogenannten Imsi-Catcher umgegangen wird. Ein Gerät, das die Lokalisierung, Manipulation und das Abhören mobiler Telefone erlaubt.

Die TagesWoche machte einen Fall publik, bei dem eine albanische Dealerbande im Kleinbasel dank dieser Technologie ausgehoben werden konnte. Die Stawa bestritt später, bei den Ermittlungen von einem Imsi-Catcher Gebrauch gemacht zu haben. Damit verstrickte sich die Behörde in Widersprüche, denn die Gerichtsunterlagen belegten das Gegenteil.

Damals blockte die Stawa jegliche Nachfragen kategorisch ab. Doch heute erlaubt ein Bericht des Regierungsrates zumindest einige Einblicke in die bislang geheime Fahndungspraxis der Basler Kriminalpolizei. Mit diesem Bericht beantwortet die Regierung eine schriftliche Anfrage, die SP-Grossrätin Tanja Soland aufgrund des bekannt gewordenen Falls eingereicht hatte.

Imsi-Catcher nur zur Lokalisierung, nicht zum Abhören

So steht in dieser Regierungsantwort etwa, dass sich die Stawa in Basel seit 2013 insgesamt vier Mal vom Zwangsmassnahmengericht den Einsatz eines Imsi-Catchers bewilligen liess. In lediglich drei dieser Fälle sei das Gerät dann jedoch tatsächlich eingesetzt worden. Als «ausschliesslichen Anwendungszweck» gibt die Stawa gemäss Regierungsbericht die «Lokalisierung eines Mobiltelefons einer strafrechtlich verfolgten Person» an. Ausserdem dürfen damit ausserhalb des Strafgesetzes auch vermisste Personen gesucht werden. Letzeres sei bisher einmal geschehen, und zwar 2013 im Zusammenhang mit einem Mordfall an einer Genfer Sozialbetreuerin.

Obwohl technisch möglich, verwendet die Stawa gemäss eigener Aussage den Imsi-Catcher nicht dazu, Mobiltelefone abzuhören. «Solche weitergehende Imsi-Catcher-Einsätze […] fanden und finden nicht statt», hält der Bericht fest. Für das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen greifen die Ermittler via Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement direkt auf die Telekommunikations-Provider zu. Dies, weil nur so gewährleistet sei, «dass die Aufzeichnungen auch als Beweismittel im laufenden Strafverfahren Verwendung finden können».

Hochmoderne Überwachungstechnologie – gratis zur Verfügung

Der Imsi-Catcher kommt in Basel also nur sehr selten zum Einsatz. Deshalb verzichtet die Stawa derzeit auch darauf, sich ein eigenes Gerät anzuschaffen. «Bei Bedarf greift die Stawa ausschliesslich auf Imsi-Catcher anderer Kantone beziehungsweise des Bundes zurück.» Weil die Basler Ermittler diese Geräte nicht bedienen können, wird mit dem Imsi-Catcher zusammen auch gleich ein entsprechend geschulter Mitarbeiter mit ausgeliehen. Damit fährt Basel sehr günstig, denn obwohl ein solcher Einsatz inklusive Fachperson pro Tag rund 1000 Franken kostet, hatten die ausleihenden Behörden bisher darauf verzichtet, diese Kosten tatsächlich in Rechnung zu stellen.

Im Bericht wird neben dem Imsi-Catcher auch die Technologie der sogenannten Staatstrojaner diskutiert. Diese sei bisher in Basel noch nie eingesetzt worden. Obwohl die Stawa gemäss eigener Aussage gegenüber Staatstrojanern «grundsätzlich skeptisch» eingestellt sei, schliesst sie den Einsatz in Zukunft nicht aus. Dies jedoch nur in einem «ganz konkreten Fall, in dem alle anderen geheimen Überwachungsmassnahmen nicht greifen».

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Den vollständigen Regierungsbericht finden Sie hier

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