Genossenschaften und günstige Wohnungen werden in Basel-Stadt künftig gefördert – im Gegenzug haben es Hauseigentümer und Investoren bald einfacher. Der Grosse Rat hat das Wohnraumfördergesetz der Regierung als Gegenvorschlag zur Mieterverband-Initiative klar abgesegnet. «Das Kartenhaus ja nicht einstürzen lassen», lautete die Devise der dreistündigen Debatte.
Der Basler Regierungspräsident Guy Morin darf sich wieder ein bisschen zurücklehnen. Eines der wichtigsten Dossiers aus seinem Departement hat die Bewährungsprobe im Grossen Rat bestanden. Das Parlament hat dem Wohnraumfördergesetz der Regierung mit 76 gegen 6 Stimmen klar zugestimmt. Somit folgte er sämtlichen Änderungsanträgen der vorberatenden Bau- und Raumplanungskommission.
Künftig wird der gemeinnützige Wohnungsbau in Basel-Stadt gefördert, die Sozialhilfe erhält die Möglichkeit, benachteiligten Personen günstige Wohnungen zur Verfügung zu stellen – und auch die Investoren und Hauseigentümer kommen auf ihre Kosten: Für sie wird das Abbruchgesetz gelockert (siehe Box).
Widerstand nur vom Grünen Bündnis
Widerstand gegen das Wohnungsraumfördergesetz als Gegenvorschlag zur Initiative des Mieterverbandes «Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle» leisteten nur Morins Parteikollegen selber, das Grüne Bündnis. Die grüne Grossrätin und Geschäftsführerin des Mieterverbandes, Patrizia Bernasconi, bezeichnete die Vorlage als «unehrlich», «unverbindlich» und «roten Teppich für die Investoren».
Das Bündnis stellte insgesamt sechs Änderungsanträge, die verbindliche Formulierungen und mehr Schutz für günstigen Wohnraum forderten. Diese wurden alle abgelehnt. Denn am Kompromiss rütteln wollten weder die SP noch die Bürgerlichen – zu gross war die Gefahr, dass dann die ganze Vorlage bachab geschickt wird. Die SP war glücklich, weil Genossenschaftswohnungen gefördert werden – die Bürgerlichen wiederum zufrieden, weil der Abbruchschutz von Wohnungen künftig nicht mehr so strikt sein soll.
«Für wen politisiert ihr eigentlich?»
Begeistert vom Wohnraumfördergesetz waren die Parteien jedoch nicht. So meinte etwa Michel Rusterholtz von der SVP, dass Basel mit dem Gesetz attraktiver werden würde für Sozialhilfeempfänger. «Wir haben schon heute viele Einwohner, die keine Steuern zahlen und nur Leistungen des Staates beziehen. Es ist absurd, noch mehr solche Leute anzuziehen.» Den Kompromiss jedoch wolle die SVP nicht in letzter Sekunde in Frage stellen. «Das wäre Zwängerei», sagte Rusterholtz.
Auch René Brigger von der SP war der Ansicht, dass aus dem «Kompromiss nichts herausgebrochen werden darf». Er drohte: «Sollten wider Erwarten Anträge kommen, können wir ebenfalls ein paar Anträge aus der Westentasche zaubern.» Zudem sei es begrüssenswert, dass die Regierung nun von der Politik Logis Bâle wegkomme, die vor allem für die Gutbetuchten gewesen sei.
SP von links heftig kritisiert
Dass die SP die Änderungsanträge des Grünen Bündnisses nicht unterstützen wollte, kam dort nicht gut an. «Die SP hat langsam ein Glaubwürdigkeitsproblem. Für wen politisiert ihr eigentlich?» fragte Heidi Mück, Mitinitiantin des Volksbegehrens, und forderte die Sozialdemokraten vergebens dazu auf, «sich von den Fesseln des zahnloses Kompromisses zu befreien.»
Obwohl Morin nicht auf die Unterstützung des Grünen Bündnisses zählen durfte, sagte er: «Nun herrscht breiter Konsens in der Wohnraumpolitik. Darüber ist die Regierung sehr froh.» Und erneut betonte er immer wieder, dass Wohnungen für «alle Bevölkerungsschichten und alle Bedürfnisse » geschaffen werden sollen. Ziel sei, dass im Stadtkanton jährlich 450 neue Wohnungen entstehen.
Die Initiative des Mieterverbandes wurde schliesslich nach dreistündiger Debatte mit 67 gegen 12 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die Vorlage wird nun höchstwahrscheinlich vor das Volk kommen. Es sei denn, der Mieterverband zieht seine Initiative zugunsten des Gegenvorschlages zurück. Das ist jedoch unwahrscheinlich, hat der Kampagnenleiter des Mieterverbandes, Beat Leuthardt, doch das Wohnraumfördergesetz im April gegenüber der TagesWoche noch als «ungenügend» bezeichnet.
Das Wohnraumfördergesetz im Überblick
– Lockerung des Abbruchschutzes: Der Abbruch von bestehenden Wohnungen wird künftig immer dann bewilligt, wenn mindestens wieder gleich viel Wohnraum entsteht. Somit ist es neu einfacher, Wohnungen zusammenzulegen und zu erneuern.
– Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus: Künftig können Genossenschaften vom Kanton ein Darlehen für die Entwicklung von Wohnbauprojekten erhalten. Das Parlament folgte einem Änderungsantrag der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) und erhöhte den von der Regierung vorgeschlagenen Beitrag von 2 auf 5 Millionen. Der Kanton darf zudem Areale erwerben und diese im Baurecht den Genossenschaften für den Bau von preisgünstigen Wohnungen überlassen. Zum Ausgleich zwischen Kaufpreis und tieferen Baurechtszinsen stehen 20 Millionen zur Verfügung. Die Regierung wollte dafür nur 10 Millionen – scheiterte aber mit ihrem Antrag im Grossen Rat.
– Direkthilfe für bedürftige Mieter: Die Sozialhilfe darf benachteiligten Personen günstige Wohnungen anbieten. Keine Chance im Grossen Rat hatte die von der Regierung vorgeschlagene Stiftung dafür. Diese binde unnötig Kapital und schaffe neue Bürokratie, sagte Lukas Engelberger (CVP). Morin verzichtete im Parlament auf die Schaffung einer solchen Stiftung und folgte somit der Empfehlung der vorberatenden Wirtschafts- und Abgabekommisson.