Den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft drohen millionenschwere Schadensersatzklagen wegen Lärm. Der Grund: Trotz zahlreicher Schutzmassnahmen, welche die Kantone in den letzten Jahren ergriffen haben, sind etliche Strassen noch immer lauter, als es der Bund bis zum Stichtag am 31. März 2018 verlangt.
Wie gut sind die beiden Basel auf eine allfällige Klageflut vorbereitet? Gemäss «bz Basel» etwa gleich gut wie ein risikofreudiger Pokerspieler auf ein schlechtes Blatt. Weder Basel-Stadt noch Baselland haben Geld für allfällige Schadenersatzforderungen auf die Seite gelegt. Die Hoffnung: Der Bund könnte die Frist nochmals verlängern. Oder in Einzelfällen ein Auge zudrücken. Oder das Gericht könnte Lärmklagen einfach abschmettern.
Basel-Stadt kann sich immerhin vorstellen, neben weiteren Flüsterbelägen auch mit Temporeduktionen den Lärm einzudämmen. Eines steht jedoch jetzt schon fest: So gut wie kein Kanton der Schweiz ist auf den Stichtag des Bundes vorbereitet. Die Verkehrszunahme rast den kantonalen Lärmverhinderern schlicht davon.
«bz Basel»: Beide Basel verfehlen Lärmschutz-Ziel