Nach der Argumentation des Bundesrats ist die Schweiz seit vergangenem Donnerstag um einiges sicherer geworden: Am erstem März ist das revidierte Bundesgesetz für Post- und Fernmeldeverkehr (Büpf) in Kraft getreten.
Es erlaubt einer eigens dafür eingerichteten Bundesdienststelle, digitale Signale abzufangen. Liegt ein Gerichtsbeschluss vor, kann der Bund den gesamten Handyverkehr in einem spezifischen Gebiet abhören und auf kriminelle Aktivitäten überprüfen.
Mit verschlüsselten Diensten wie Viber oder Whatsapp übermittelte Nachrichten darf die Dienststelle neu mit Abhörsoftware – sogenannten Staatstrojanern – abfangen. Ausserdem sind seit Inkrafttreten des Gesetzes mehr Kommunikationsanbieter verpflichtet, Daten auszuhändigen, wenn die Dienststelle dies verlangt.
Zugriff nur mit richterlichem Beschluss
Mit dem neuen Büpf nimmt der Bund sämtliche Kommunikationsanbieter stärker in die Pflicht. So müssen kleinere Internetanbieter dem Bund für Abhöraktionen Zugang zu ihren Servern gewähren. Grössere Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Franken Gewinn und über 5000 Kunden müssen über die Aktivitäten ihrer Kunden sogar Buch führen: Über den Zeitraum der letzten sechs Monate müssen sie jeweils wissen, welche Person wo und wann im Internet war.
Dass damit weit mehr Daten von den Kunden abgespeichert werden, als vom Bund angekündigt, zeigt nun eine SRF-Recherche. Die Internetanbieter können die WLAN- und Mobilfunknutzer nur über das Surfverhalten so sicher identifizieren, wie es das neue Büpf fordert. Das bedeutet, dass Swisscom und Co. nicht nur Zeitpunkt und Ort abspeichern, sondern auch die besuchten Websites.
Einen direkten Draht zu diesen Daten hat die Bundesdienststelle aber nicht. Sämtliche Abfragen müssen gerichtlich genehmigt sein und eine schwere Straftat betreffen. Ausserdem will der Bund die Internetnutzer über den Grund, die Art und die Dauer der Überwachung informieren, sollten sie ins Fadenkreuz der Internetfahnder geraten.