Bundesrat muss sich mit Abhängigkeit von TV-Moderatoren befassen

Nachdem die TagesWoche aufgedeckt hat, dass TV-Moderator Reto Lipp in der Fernsehsendung «Arena» als Wirtschaftsexperte auftrat, obwohl er am Vortag noch im Sold der Basler Kantonalbank deren PR-Veranstaltung moderiert hatte, muss sich jetzt der Bundesrat damit befassen.

SRF-Moderator Reto Lipp stellte im Auftrag der Basler Kantonalbank an der PS-Versammlung vom 30. Mai 2013 der BKB-Geschäfsteitung Fragen, welche den Diskussionsteilnehmern vorher schon schriftlich vorlagen. (Bild: Alexander Preobrajenski)

Nachdem die TagesWoche aufgedeckt hat, dass TV-Moderator Reto Lipp in der Fernsehsendung «Arena» als Wirtschaftsexperte auftrat, obwohl er am Vortag noch im Sold der Basler Kantonalbank deren PR-Veranstaltung moderiert hatte, muss sich jetzt der Bundesrat damit befassen.

Die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit von Journalisten, insbesondere des staatlichen Fernsehens, seien ein sehr hohes Gut. Das schreibt der Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli. Ausgerechnet Mörgeli, der dem Politmagazin «Rundschau» und der Nachrichtensendung «10vor10» vorwarf, sie hätten in seinem Fall nicht sauber gearbeitet. Die «Rundschau» hatte Christoph Mörgeli vorgeworfen, er habe zahlreiche unwissenschaftliche Doktorarbeiten durchgewinkt und damit seine Funktion als «Doktorvater» nicht richtig wahrgenommen. Vor kurzem gab ihm der SRG-Ombudsmann teilweise recht. Doch diesmal geht es um etwas ganz anderes.

Mörgeli schaut nicht nur TV, er liest auch online die TagesWoche. Zumindest einen Artikel hat er gelesen: die kritische Auseinandersetzung mit der Rolle von «Eco»-Moderator Reto Lipp. Dieser trat in der TV-Sendung «Arena» zum umstrittenen Steuerdeal mit den USA als Wirtschaftsexperte auf, obwohl er am Vortag im Sold der involvierten Basler Kantonalbank an einer PR-Veranstaltung den Geschäftsleitungsmitgliedern Fragen gestellt hatte, die er diesen vorher schriftlich bekannt gab.

Bundesrat ist gefragt

Christoph Mörgeli fragt jetzt in seinem am Dienstag (11. Juni) eingereichten Vorstoss, ob solche Engagements sinnvoll seien bezüglich der Unabhängigkeit eines Journalisten, insbesondere wenn diese zeitlich und thematisch so nahe beieinander lägen. Der Bundesrat wird in der nächsten Fragestunde darauf antworten müssen.

Seine Einschätzung bereits abgegeben hat der ehemalige Chefredaktor des Schweizer Fernsehens und Ex-Präsident des Presserats, Peter Studer. Im Interview mit der TagesWoche ortete der Jurist drei mutmassliche Verstösse gegen Richtlinien des Fernsehens:

  1. TV-Moderatoren dürfen zwar Aufträge zur Leitung von Diskussionen annehmen, doch nur wenn Themen kontrovers debattiert werden. Bei der Basler Kantonalbank seien die Geschäftsleitung und Bankratspräsident Andreas Albrecht unter sich geblieben.
  2. Es muss klar sein, dass der Moderator vom Veranstalter unabhängig ist. Deshalb ist es heikel, wenn Podiumsteilnehmer Fragen vorab schriftlich erhalten, auf die sie dann ihre Antworten formulieren, ja sogar ablesen können, wie es an der BKB-Versammlung teilweise passierte.
     
  3. In heissen Fragen vor eidgenössischen und wichtigen kantonalen Abstimmungen muss die Bewilligungspraxis gemäss Reglement für solche Moderationen restriktiv sein. Gerade der Bankendeal mit den USA ist zwischen Regierung und Parlament, aber auch innerhalb des Parlaments heftig umstritten.

Ob der Bundesrat die Einschätzung von Peter Studer teilt, wird die nächste Fragestunde zeigen.

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