Der Bundesrat sagt, er habe durchaus Rechtsgrundlagen gehabt, um Ende 2011 gegen den damaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand vorzugehen. Die Landesregierung habe damals «nur die Interessen der Schweiz verteidigt».
Der Bundesrat habe den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPKs) beider Räte über die Affäre Hildebrand und den Rücktritt des gleichnamigen Präsidenten der Nationalbank (SNB) durchaus «zur Kenntnis genommen», schreibt die Landesregierung in einer kurzen Mitteilung. Er teile jedoch die im Bericht «dargelegte Ansicht nicht, dass er keine Rechtsgrundlage für sein Handeln gehabt habe».
«Schwerer Schaden für das Ansehen der Schweiz»
Diese Rechtsgrundlagen gebe es nämlich durchaus, wird in der Mitteilung festgehalten. Und diese nennt eine ganze Reihe von Gesetzesartikeln bis hin zur Bundesverfassung, die etwa in Artikel 184 besagt: «Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Vorordnungen und Verfügungen erlassen.»
Zudem sei es in der Affäre Hildebrand darum gegangen, «ein politisches Problem zu bewältigen, das dem Ansehen der Schweiz schweren Schaden hätte zufügen können». Das drohte Ende 2011 tatsächlich, als ruchbar und dann auch belegt wurde, dass der damalige SNB-Präsident Philipp Hildebrand und dessen Frau heimlich mit Devisen spekulierten und Gewinne machten. Anfang 2012 kam dann aus, dass Hildebrand mitunter «alle angelogen hatte», wie ein Bundesrat rückblickend feststellt. Und er musste gehen. «Hätte der Bundesrat da nicht gehandelt, so hätte er die Interessen der Schweiz nicht verteidigt», schreibt die Landesregierung nun. «Eine Haltung, die für den Bundesrat nicht in Frage kam.»
Rechtsgutachten statt politische Würdigung
Doch genau diese schwächliche Haltung verlangen die GPKs vom Bundesrat in ihrem jetzt publizierten 91 Seiten starken Bericht zum Fall Hildebrand. Statt als politisches Aufsichtsgremium die Politik des Bundesrates kompetent zu beurteilen, verstecken sich die parlamentarischen Kontrolleure hinter Rechtsgutachten und be- und verurteilen den Bundesrat legalistisch: Er habe keine «Rechtsgrundlage» gehabt um die Verdächtigungen gegen Hildebrand zu verifizieren. Und er hätte «dem Bankrat die Federführung überlassen müssen».
Sonst bringt das langatmige Papier, an dem die Kommissionen über ein Jahr lang arbeiteten, kaum Neues. Nur etwa, dass auch der Chef des Bundes-Geheimdienstes mit in die bundesrätlichen Untersuchungen der Hildebrandschen Machenschaften einbezogen wurde – was die Kommission ebenfalls kritisiert. Oder dass die Bundespräsidentin 2012, Eveline Widmer-Schlumpf, den fragwüdigen SNB-Präsidenten fast bis zum «Gehtnichtmehr» stützen wollte.
Ob der SNB-Bankrat ihr noch am Montagmorgen vor Hildebrands Rücktritt effektiv drohen musste: «Er oder wir!» Das hat die GPK dann aber nicht verifizieren wollen und können. Sie hat dem Bundesrat bis am 29. Mai eine Frist gesetzt, um eingehend zum Bericht Stellung zu nehmen. (Der Bericht der GPK ist auf der Rückseite dieses Artikels zu finden.)