BVB: Das Parlament beschneidet seine Kompetenzen

Nach der BVB-Affäre werden Verwaltungsratsmitglieder des staatsnahen Betriebes nur noch von der Regierung gewählt. Der Grosse Rat hat am Mittwoch ein neues Organisationsgesetz für die BVB verabschiedet – gegen viel Widerstand. Das letzte Wort dazu wird wohl das Volk haben.

Über das BVB-Organisationsgesetz wird am Schluss voraussichtlich das Stimmvolk befinden.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Nach der BVB-Affäre werden Verwaltungsratsmitglieder des staatsnahen Betriebes nur noch von der Regierung gewählt. Der Grosse Rat hat am Mittwoch ein neues Organisationsgesetz für die BVB verabschiedet – gegen viel Widerstand. Das letzte Wort dazu wird wohl das Stimmvolk haben.

Zwei Jahre nach der BVB-Krise bekommt das staatsnahe Unternehmen vom Grossen Rat ein neues Organisationsgesetz verpasst. Demnach wird der Verwaltungsrat der BVB künftig nur noch von der Regierung gewählt werden. Bisher konnte der Grosse Rat drei Mitglieder bestimmen – auch aus den eigenen Reihen. Das ist neu nicht mehr möglich.

Keine Änderung gibt es hingegen bei der Personalvertretung: Wer bei den BVB angestellt ist, darf weiterhin dem siebenköpfigen Verwaltungsrat angehören (sofern er oder sie kein Geschäftsleitungsmitglied ist). Ein Versuch, dies auszuschliessen, scheiterte mit 24 zu 62 Stimmen bei neun Enthaltungen.

Wie Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels am Mittwoch im Grossen Rat sagte, sollen mit dem neuen Gesetz die «Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden». Im Zuge der BVB-Affäre drückten sich sowohl Wessels als auch das Parlament vor der Verantwortung und schoben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu.

Lange, emotionale Debatte

Das von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) überarbeitete Organisationsgesetz hört sich zwar unspektakulär an, führte jedoch zu einer mehrstündigen, teilweise emotionalen Debatte. Dass der Grosse Rat künftig weniger Kompetenzen bei den BVB haben soll, sorgte vor allem bei der SP und dem Grünen Bündnis für Furore. Die SP beantragte sogar die Rückweisung des Geschäfts – wenn auch erfolglos mit 35 gegen 58 Stimmen.

«Wenn der Grosse Rat keine Verwaltungsratsmitglieder mehr wählen kann, führt dies längerfristig zu einer Entfremdung der BVB vom Parlament. Davor habe ich Angst», sagte etwa Ruedi Rechsteiner (SP).

Dieser Ansicht ist auch Urs Müller (BastA!): Es sei gerade bei einem Monopolbetrieb wichtig, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung im Verwaltungsrat vertreten seien – der Grosse Rat stelle dies sicher, sagte er. Müllers Partei hat gemeinsam mit dem VPOD bereits das Referendum gegen das Gesetz angekündigt.

SVP, LDP und FDP sprachen sich für die alleinige Wahl des Verwaltungsrates durch die Regierung aus: «Mit dem jetzigen Modell können weder Parlament noch Regierung klar zur Rechenschaft gezogen werden», sagte Erich Bucher (FDP). Die Regierung soll mit dem revidierten Gesetz deutlich für die BVB verantwortlich gemacht werden können. Der Vorschlag der GPK, der den Grossen Rat bei der Wahl des BVB-Verwaltungsrates aussen vor lässt, wurde schliesslich mit 50 gegen 40 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Länger zu reden gab auch der Vorschlag der GPK, dass das vom Personal gewählte Verwaltungsratsmitglied nicht mehr bei den BVB angestellt sein darf. Dagegen wehrten sich nicht nur die Linken, sondern auch LDP, CVP und FDP. Gerade die Personalsicht sei bei Entscheidungen des Verwaltungsrates unabdingbar, so die mehrheitliche Meinung.

Wohnsitzpflicht in Basel-Stadt

Auch nichts anfangen konnte der Grosse Rat mit dem GPK-Vorschlag, dass eine Neuwahl des BVB-Verwaltungsrats sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stattfinden müsse. Vielmehr soll diese auf die nächste Amtszeit Anfang 2018 hin erfolgen. Erfolgreicher war hingegen das GPK-Anliegen, dass die von der Regierung gewählten Verwaltungsratsmitglieder Wohnsitzpflicht in Basel-Stadt haben müssen.

Die BastA! wird nun das Referendum gegen den Grossratsentscheid ergreifen. Unterstützt wird sie dabei vom VPOD.

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