Hans-Peter Wessels stand seit November 2016 in der Kritik, weil er und die BVB-Führung dem französischen Partner beim Bau der 3er-Linie nach Saint-Louis mündlich eine Million Euro zugesichert hatte. Die Staatsanwaltschaft (Stawa) kommt nun zum Schluss, dass es dabei «eindeutig keine Anhaltspunkte» auf strafrechtlich relevante Handlungen gibt.
Im Dezember 2016 eröffnete die Stawa ein Verfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Amtsführung. Dabei seien «mehrere Personen aus der Führung der BVB und vom Bau- und Verkehrsdepartement (BVD)» im Fokus gestanden, sagt Stawa-Sprecher Peter Gill.
Politische Kritik bleibt
Klar ist: Regierungsrat Wessels war als BVB-Eigner an der Zusicherung der Millionenzahlung beteiligt. Das geht eindeutig aus den Dokumenten hervor, die die Geschäftsprüfungskommission (GPK) vor den Sommerferien veröffentlichte.
Diese hatte Wessels‘ Vorgehen scharf kritisiert. Er habe Kompetenzen überschritten, weil er als Vorsteher des BVD nicht befugt gewesen sei, die Zahlung von einer Million Euro zuzusichern.
Mit dem Abschluss des Verfahrens der Stawa ist Wessels rein strafrechtlich entlastet. Die Kritik der Kompetenzüberschreitung bleibt aber bestehen.
«Abstruse Anschuldigungen»
«Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Stawa das Verfahren einstellt», heisst es in einer offiziellen Stellungnahme aus Wessels Bau- und Verkehrsdepartement. Dieses Ergebnis entspreche vollumfänglich den Erwartungen.
Wessels selber freut sich, dass die «abstrusen Behauptungen», dass hier Schmier- oder Bestechungsgelder in Umlauf gebracht worden seien, endgültig vom Tisch seien. «Es ist bedauerlich, dass Anschuldigungen, an denen offensichtlich nichts dran ist, als politische Kampfmittel missbraucht werden», sagt er.
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