Conti und das jährlich wiederkehrende Formular

Der Basler Gesundheitsdirektor Carlo Conti (CVP) hätte merken müssen, dass etwas mit seiner Buchhaltung nicht stimmt. Jahr für Jahr erhielt er vom Zentralen Personaldienst ein Formular, auf dem er sämtliche Nebeneinkünfte angeben musste.

Jedes Jahr erhalten die Regierungsmitglieder ein Formular, in dem sie sämtliche Nebeneinkünfte deklarieren müssen. Trotzdem ging etwas bei Carlo Conti schief.

Der Basler Gesundheitsdirektor Carlo Conti (CVP) hätte merken müssen, dass etwas mit seiner Buchhaltung nicht stimmt. Jahr für Jahr erhielt er vom Zentralen Personaldienst ein Formular, auf dem er sämtliche Nebeneinkünfte angeben musste.

Carlo Conti ist abgetaucht und seine Mitarbeiter schirmen ihn vor allen ab, die über seine Verfehlungen Genaueres in Erfahrung bringen möchten. Dabei wären noch viele Fragen offen. Beispielsweise, wie Conti es versäumen konnte, seit 2000 insgesamt 59’000 Franken aus Mandatsbeiträgen und Sitzungsgeldern nicht zu melden (die übrigen unsauber verbuchten 52’000 Franken stammen von einem Kontokorrentkonto).

Dabei ist die Regelung für Nebeneinkünfte klar. «Jedes Jahr erhalten die Regierungsmitglieder ein Formular, in dem sie sämtliche Nebeneinkünfte deklarieren müssen. Der Zentrale Personaldienst errechnet aufgrund dieser Deklaration, ob und wieviel die Regierungsmitglieder an den Kanton erstatten müssen», sagt Regierungssprecher Marco Greiner der TagesWoche.

Und auch in der «Richtlinie betreffend Nebeneinkünften» des Basler Regierungsrats heisst es unter Punkt 5.2: «Das ausgefüllte Formular sowie die zugehörigen Lohnausweise bzw. Belege über die Nebeneinkünfte des Vorjahres sind bis 1. April des laufenden Jahres dem zuständigen Personaldienst, respektive für die Regierungsräte dem Zentralen Personaldienst, abzugeben.» 20’000 Franken dürfen die Regierungsräte für sich behalten; von allem, was darüber hinaus geht, sind 95 Prozent für den Kanton bestimmt.

Folgen noch unklar

Spricht man mit leitenden Staatsangestellten, ist der Tenor eindeutig: Conti hätte beim Ausfüllen des Formulars merken müssen, dass etwas mit der Abrechnung seiner Nebeneinkünfte nicht stimmt. Zumal man mit der Unterschrift noch bestätigen muss, dass die Liste vollständig ausgefüllt wurde. Carlo Conti hätte damit in jedem seiner 14 Amtsjahre die Gelegenheit gehabt, seine «Versäumnisse» zu entdecken. Trotzdem kam es nicht dazu.

Inwiefern die «Versäumnisse» strafrechtliche Konsequenzen haben, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Die Basler Staatsanwaltschaft will zuerst die Untersuchungsergebnisse der von der Regierung beauftragten Finanzkontrolle abwarten und anschliessend das weitere Vorgehen beschliessen.

Lesen Sie mehr über den «Fall Conti» und die Folgen in der Wochenausgabe der TagesWoche vom Freitag, 10. Januar – auf Papier oder in der App der TagesWoche. Mehr zum Thema auch im Dossier: Honoraraffäre.

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