Das Alkoholverbot in Basler Jugendzentren soll fallen

Die Basler Regierung möchte das generelle Alkoholverbot in Basler Jugendzentren aufheben. Sie entspricht damit einer Motion, die der Grosse Rat im März überwiesen hat.

Über 16-Jährige sollen künftig auch in Jugendzentren ein Bier trinken können.

(Bild: François Lenoir)

Die Basler Regierung möchte das generelle Alkoholverbot in Basler Jugendzentren aufheben. Sie entspricht damit einer Motion, die der Grosse Rat im März überwiesen hat.

Die Regelung ist streng: «In Schulen sowie in Restaurationsbetrieben von Jugendzentren und von Schwimmbädern sowie in Automaten dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten oder abgegeben werden», heisst es im Paragraf 30 des baselstädtischen Gastgewerbegesetzes. In ihrer Absolutheit gilt diese Regelung auch für geschlossene Veranstaltungen, an denen nur Jugendliche über 16 Jahren und Erwachsene zugelassen sind.

In einer Motion verlangt SP-Grossrat Thomas Gander eine Aufhebung dieses generellen Alkoholverbots. Dies wäre nach Auffassung des ehemaligen Fan-Arbeiters des FC Basel und des Schweizerischen Fussballverbands durchaus im Sinne einer verbesserten Alkoholprävention. Denn: «Ein grundsätzliches Alkoholverbot nimmt den Verantwortlichen von Jugendinstitutionen die Möglichkeit, den Konsum von Alkohol von Jugendlichen plausibel zu thematisieren.»

Regierung will Ausnahmen für über 16-Jährige

Der Grosse Rat überwies die Motion im März mit deutlichem Mehr an die Regierung. Und diese gelangt nun mit einem ersten Vorschlag zurück ans Parlament. Konkret will sie für Anlässe mit über 16-jährigen Jugendlichen eine Ausnahmeregelung zum generellen Alkoholausschankverbot in die Verordnung zum Gastgewerbegesetz aufnehmen.

Wie diese Ausnahmeregelung genau formuliert sein wird, steht noch nicht fest. Nach Auskunft von Luzia Wigger Stein, der Leiterin Bau- und Gastinspektorat im Bau- und Verkehrsdepartement, dürfte es auf eine generelle Ausnahmeregelung für Veranstaltungen hinauslaufen, die nur Jugendlichen und Erwachsenen über 16 Jahren offenstehen oder an denen die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten anwesend sind und die Verantwortung übernehmen.

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