Die Baselbieter Regierung ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, im Bereich der Schule, der Heime und der Krankheitskosten zu sparen: Das entsprechende Gesetz ist nach einem harten Abstimmungkampf mit 59 Prozent der Stimmen abglehnt worden. Angenommen wurden dafür die Reformen im Bereich der Gerichte und Amtsstellen, die zivilrechtliche Dienstleistungen erbringen.
Das Baselbiet muss am 17. Juni unbedingt Ja sagen zu den Entlastungsmassnahmen. Unbedingt!
Mit diesem eindringlichen Appell warb die Baselbieter Regierung mit einem gemeinsamen Auftritt und sonstigen Verlautbarungen für ihr Sparpaket. Bei einem Nein müssten in anderen Bereichen des Staatshaushaltes schmerzhafte Abstriche vorgenommen werden. Oder die Steuern erhöht werden.
Es nutzte nichts. Die Baselbieter lehnten die Sparvorlagen an diesem Abstimmungswochenende mit 59 Prozent der Stimmen ab. (Hier die Resultate aus den einzelnen Gemeinden.)
Die Regierung wolle das Geld nun anderswo einsparen, sagte Regierungspräsident Peter Zwick zum Resultat. Im Vorfeld musste sich die Regierung vor allem von links-grüne Politiker den Vorwurf anhören, in den vergangenen Jahren einseitig auf die positiven Effekte von Steuersenkungen vertraut und vieles andere vernachlässigt zu haben – unter anderem die Wirtschaftsförderung. In den Medien war darum die Rede davon, dass die Regierung mit ihren Sparvorlagen auch die Vertrauensfrage stelle.
Nun stellten ihr alle fünf Bezirke ein schlechtes Zeugnis aus: Am besten kam das Entlastungsgesetz noch im Unterbaselbiet an (45 Prozent Ja), am schlechtesten im Laufental (70 Prozent Nein). An Rücktritt denke aber dennoch keiner der fünf amtierenden Regierungsräte, sagt Zwick.
Nach dem Nein zum Entlastungsgesetz kann sich der Regierungsrat jetzt aber höchstens noch damit trösten, dass ihre Vorlagen über eine Gerichtsreform, über die Abschaffung der Amtsnotariate und die Zusammenlegung jener Amtsstellen, die zivilrechtliche Dienstleistungen erbringen, angenommen worden sind – mit einem Stimmenanteil zwischen 57 und 66 Prozent.
Das klingt alles nicht nur sehr kompliziert, sondern ist es auch. Darum hier zur Veranschaulichung noch die Liste der einzelnen Geschäfte, die das Baselbiet an diesem Wochendende mit ihrem Nein zum Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushalts bis 2014 abgelehnt hat.
> Die Berufsvorbereitungsschule 2 (BVS 2) sollte in der bestehenden Form abgeschafft und neu nur noch als einjähriger Kurs angeboten werden – zusammen mit einem bereits bestehenden Brückenangebot SBA plus.
> Die bei der Sonderschulung entstehenden Grundkosten sollten auf Stufe Kindergarten und Primar neu von den Gemeinden und nicht mehr vom Kanton getragen werden.
> Die Beiträge von 2500 Franken für Schüler, die eine Privatschule auf Stufe Kindergarten oder Primar besuchen, sollten ebenfalls von den Gemeinden und nicht mehr vom Kanton übernommen werden.
> Bei den Steuern sollten nur noch jene selbst getragenen Krankheitskosten abgezogen werden können, die 5 Prozent des steuerbaren Reineinkommens übertreffen.
> Heimbewohner sollten mit ihrem Vermögen bis zu einer höheren Limite für ihre Lebenskosten aufkommen und damit weniger Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beziehen.
> Für den Bezug der Kirchensteuer wollte der Kanton Baselland künftig eine Provision von 1 Prozent des Kirchensteuerbetrags behalten.
> Die kantonale Steuerverwaltung sollte anstatt eingeschriebene Briefe zu verschicken künftig ein neues und gleichwertiges Angebot der Post nutzen: A-Post Plus.
Und hier die Liste der angenommenen Reformen
> Die heute sechs Bezirksgerichte werden an zwei Standorten (Sissach und Arlesheim) zusammengefasst.
> Die Amtsnotariate werden abgeschafft und durch selbständige Notare ersetzt werden.
> Ebenso werden die 26 Ämter, die zivilrechtliche Dienstleistungen erbringen, in Arlesheim (Grundbuch-, Erbschaft- und Zivilstandsamt) und Liestal (Betreibungs- und Konkursamt) zusammengezogen werden.